Gebühren für Benutzung Einseanungshalle und Aufbewahrungsräume
1. Benutzungsgebühr für Stadt und alle Stadtteile
2. Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle = 1/2 des Aufwandes bis zu 3 Tagen
3. für jeden weiteren angefangenen Tag 1/3
4. Benutzung des Obduktionsraumes des Friedhofes an der Friedensstraße
= 7 Arbeitsstunden & 30 DM zuzüglich 40 DM für Desinfizierungsmittel
200,00 DM
100,00 DM 30,00 DM
250,00 DM
V. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
Die Nutzungsgebühren können erst neu kalkuliert werden, wenn die Erweiterung des Friedhofes an der Friedensstraße abgeschlossen ist und alle Schlußrechnungen vorliegen. Für die Neufestsetzung dieser Gebühren wird im Jahr 1992 eine gesonderte Beschlußvorlage vorgelegt.

