Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Gebühren für Benutzung Einseanungshalle und Aufbewahrungsräume

1. Benutzungsgebühr für Stadt und alle Stadtteile

2. Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle = 1/2 des Aufwandes bis zu 3 Tagen

3. für jeden weiteren angefangenen Tag 1/3

4. Benutzung des Obduktionsraumes des Friedhofes an der Friedensstraße

= 7 Arbeitsstunden & 30 DM zuzüglich 40 DM für Desinfizierungsmittel

200,00 DM

100,00 DM 30,00 DM

250,00 DM

V. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten

Die Nutzungsgebühren können erst neu kalkuliert werden, wenn die Erweiterung des Friedhofes an der Friedensstraße abgeschlossen ist und alle Schlußrech­nungen vorliegen. Für die Neufestsetzung dieser Gebühren wird im Jahr 1992 eine gesonderte Beschlußvorlage vorgelegt.