Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
Einzelbild herunterladen

II. a) Urnenbeisetzungen auf allen Friedhöfen:

1) Personal kosten mit GerSteeinsatz pro Urne

= 2 Arbeitsstunden x 38,00 DM = 76,00 DM { 3 -? 80,00 DM

2) Einebnen und Herrichten nach Ablauf der Ruhefrist

1 1/2 Arbeitsstunden x 38,00 DM zuzüglich Folgekosten ^ 80,00 DM

160,00 DM

b) Urnenbeisetzung in bereits belegten Grabstatten

wie a) = 80,00 DM

Die Einebnungskosten entfallen, da bereits bei Erstbestattung berechnet

c) Beisetzung von Leichen- und Körperteilen, für die kein besonders Grab erforderlich ist.

wie b) 80,00 DM

d) Urnenbeisetzung in Urnenmauer

Personal kosten 1 Std. = 38,00 DM ^ 40,00 DM

III. Gebühren für Umbettunq - Ausgrabungen und Wiederbeisetzunqen

1. Personal kosten mit Masch.-Kosten 32 Arbeitsstd. x 38,00 DM = 1 216 1 200 DM

2. Pauschale für besondere Vorkommnisse = 80 DM

insgesamt: 1 280 DM

<s^l 300 DM

Ausbettung von Leichen

1. nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren 1 3Q0 DM

2. nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren 1 200 DM

3. nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren 1 100 DM

4. nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren 1 000 DM

5. ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das

5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten = 35 % ^ 460 DM

Bei der zeitlichen Abstufung wurden jeweils Personal kosten von pauschal 100 DM abgezogen, da der erforderliche Zeitaufwand geringer wird.

IV. Gebühren für die Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen der Stadt und ihren Stadtteilen außer Bladernheim

Wie bereits vom Landesrechnungshof in seinem Prüfungsbericht vom 17.11.1989 S. 25 festgestellt, müßte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die Benutzung der Einsegnungs- und Leichenhalle im Stadtteil Montabaur- Elgendorf ein Benutzungsentgelt von mindestens 1 000 DM pro Bestattungsfall erhoben werden. Da dies auch lt. Rechnungshof nicht realisierbar ist, schlagen wir vor, daß für die Benutzung aller städtischen Leichenhallen 20 % der betriebswirtschaftlichen Kosten, also 200 DM je Bestattungsfall erhoben werden. Die bisherigen Gebühren betrugen für die Leichenhalle auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110 DM und die Leichenhallen in den Stadtteilen 60 DM. Seit der letzten Gebührenerhebung wurden im Stadt­teil Eigendorf und Ettersdorf neue Leichenhallen gebaut. In Montabaur- Horressen und Montabaur-Eschelbach stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen für 1991 an.

Gleiche Gebühren werden vorgeschlagen, weil die Leistungen gleichwertig sind.