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Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahl grabstatte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Eschelbach und Horressen
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
als (Jrnen-Erdgrabstätte in Grabfelder
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Eschelbach und Horressen
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
als Urnen-Erdgrabstatte in bereits belegten Grabstatten, für jede Urne
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Eschelbach und Horressen
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
als Urnen-Erdgrabstätte um Urnendenkmale
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße (zu erwerben sind jeweils 4 Grabstätten)
Urnen-Wahlgrabstätten in Urnenmauern
Erwerb einer Urnennische
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
Urnen-Wahlgrabstätten in Urnendenkmalen
für jeden Grabstellenplatz, der bei der Errichtung eines Urnendenkmals bereitgehalten wird
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 200,00 DMI
(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstellenplätze)
Wiedererwerb des Nutzungsrechts
Für den Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
SONSTIGE GEBÜHREN
Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der
Ruhe- oder Nutzungszeit auf Antrag des Unter
hai tunqsverpflichteten bzw. Nutzungsberechtigten
Entfernung der Grabmale und Einfassungen, die
vor dem 31.07.1980 genehmigt wurden
bei Reihengrabstätten und Einzelwahlgrabstätten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
1 000,00 DM 1 000,00 DM 600,00 DM
250,00 DM 250,00 DM 150,00 DM
100,00 DM 100,00 DM 60,00 DM
250,00 DM
1 000,00 DM
150,00 DM 150,00 DM

