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1.1.2 bei Doppelwahlgrabstätten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
1.1.3 bei mehr als zwei Wahlgrabstatten
- für jede weitere Wahlgrabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
2. Beisetzung in Urnenmauern
2.1 Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Urnennischen
2.1.1 Urnenmauer 1
auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- Verschlußplatte für eine Doppelnische
- Verschlußplatte für eine Einzelnische
2.1.2 Urnenmauer 2
auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- Verschlußplatte für eine Einzelnische
3. Mustergrabanlage
3.1 Grabumrandung einer Reihengrabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
4. Einsegnunqshalle
4.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
4.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshaile
4.2.1 bis zu 3 Tagen
4.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag
4.3 Benutzung des Obduktionsraumes
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
300,00 DM 300,00 DM
150,00 DM 150,00 DM
95,00 DM 60,00 DM
100,00 DM
350,00 DM
200,00 DM 200,00 DM
100,00 DM 30,00 DM
250,00 DM
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur vom 09. Mai 1986 außer Kraft.
5430 Montabaur,
STADT MONTABAUR
vom
91
-P.
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( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister

