Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 5 -

*

$

#

1.1.2 bei Doppelwahlgrabstätten

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

1.1.3 bei mehr als zwei Wahlgrabstatten

- für jede weitere Wahlgrabstätte

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

2. Beisetzung in Urnenmauern

2.1 Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Urnennischen

2.1.1 Urnenmauer 1

auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- Verschlußplatte für eine Doppelnische

- Verschlußplatte für eine Einzelnische

2.1.2 Urnenmauer 2

auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- Verschlußplatte für eine Einzelnische

3. Mustergrabanlage

3.1 Grabumrandung einer Reihengrabstätte

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

4. Einsegnunqshalle

4.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

4.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshaile

4.2.1 bis zu 3 Tagen

4.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag

4.3 Benutzung des Obduktionsraumes

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

300,00 DM 300,00 DM

150,00 DM 150,00 DM

95,00 DM 60,00 DM

100,00 DM

350,00 DM

200,00 DM 200,00 DM

100,00 DM 30,00 DM

250,00 DM

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur vom 09. Mai 1986 außer Kraft.

5430 Montabaur,

STADT MONTABAUR

vom

91

-P.

' $

( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister