- 3 -
2. Ausbettunq von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern 80,00 DM
3. Entnahme von Urnen aus Urnenmauern oder Urnendenkmalen
3.1 Für die Entnahme einer Urne 40,00 DM
- die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn ein Steinmetz die Verschlußplatte entfernt -
4. Wiederbeisetzunq
4.1 Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. NUTZUNGSGEBUHREN
RECHTE AN GRABSTÄTTEN
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstatten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und
anmeldepflichtige Totgeburten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 200,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 200,00 DM
Horressen und Eschelbach
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 120,00 DM
Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 500,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 500,00 DM
Horressen und Eschelbach
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf 300,00 DM
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 150,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
Horressen und Eschelbach 150,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf 90,00 DM
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten
Grabstätten, für jede Urne
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 50,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
Horressen und Eschelbach 50,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf 30,00 DM
1.5 Urnen-Reihenqrabstätten in Urnenmauern
Erwerb einer Urnennische
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 500,00 DM
vom
91
X
-P. X

