Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
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2. Ausbettunq von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern 80,00 DM

3. Entnahme von Urnen aus Urnenmauern oder Urnendenkmalen

3.1 Für die Entnahme einer Urne 40,00 DM

- die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn ein Steinmetz die Verschlußplatte entfernt -

4. Wiederbeisetzunq

4.1 Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III. NUTZUNGSGEBUHREN

RECHTE AN GRABSTÄTTEN

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstatten

1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und

anmeldepflichtige Totgeburten

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 200,00 DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 200,00 DM

Horressen und Eschelbach

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 120,00 DM

Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 500,00 DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 500,00 DM

Horressen und Eschelbach

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf 300,00 DM

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 150,00 DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

Horressen und Eschelbach 150,00 DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf 90,00 DM

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten

Grabstätten, für jede Urne

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 50,00 DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

Horressen und Eschelbach 50,00 DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

Bladernheim, Eigendorf und Ettersdorf 30,00 DM

1.5 Urnen-Reihenqrabstätten in Urnenmauern

Erwerb einer Urnennische

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 500,00 DM

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