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1 . 1.2
1.2
1 . 2.1
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.4
1.4.1
2 .
2.1
2.2
II.
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
in Wahlqrabstätten
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
Urnen-Beisetzunqen
In Urnen-Reihen- oder Wahl grabstatten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
1 000,00 DM 550,00 DM
1 000,00 DM 550,00 DM
160,00 DM 160,00 DM
80,00 DM 80,00 DM
um Urnendenkmale
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 160,00 DM
Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflich- tige Geburten, die in bereits bestehende Grabstätten beigesetzt werden
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 80,00 DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 80,00 DM
Urnenbeisetzungen in Urnenmauern oder Urnendenkmalen
Beisetzungen in Urnenmauern (Urnennischen)
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 40,00 DM
Beisetzungen in Grabdenkmalen (Urnendenkmale)
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 40,00 DM
GEBÜHREN FÜR AUSGRABUNGEN UND WIEDERBEISETZUNGEN
1. Ausbettung von Leichen
1.1 nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren
1.2 nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren
1.3 nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren
1 300,00 DM 1 200,00 DM 1 100,00 DM
1.4 nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren 1 000,00 DM
1.5 ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung
das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten 460,00 DM
1.6 Zuschlag zur gärtnerischen Neugestaltung und Pflege
des bisherigen Grabes, bei Umbettungen in eine andere Grabstätte auf demselben Friedhof 1 000,00 DM

