Akte 
Sitzung 12. März 1991
Entstehung
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Anlage Nr. 1

Stadtrat

12.03.1991

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Schreiben der Firma Hlsgen

vom 05.02.1991:

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Zu 1: Die Baugrenze des neuen Einkaufszentrums und der Abstand zum Kaufhaus Hlsgen ergeben sich einerseits aus dem Bebauungsplan "Altstadt I - Erweiterung" und zum anderen aus der Landesbau­ordnung; soweit eine direkte Verbindung des Kaufhauses Hlsgen mit dem neuen Einkaufszentrum nicht erreicht werden kann, sind die Mindestabstände nach der Landesbauordnung elnzuhalten.

Zu 2: Damit Im Zusammenhang steht auch der Erhalt, die Veränderung oder der Wegfall der heutigen Nottreppe am Kaufhaus Hlsgen. Bel einer Verbindung mit dem neuen Einkaufszentrum kann die Fluchttreppe entfallen, wenn Innerhalb des Neubaus ln einem bestimmten Abstand vom Kaufhaus Hlsgen eine Ersatzlösung ge­funden wird. Falls eine direkte Verbindung beider Kaufhäuser nicht möglich Ist, sollte trotzdem eine ansprechendere Gestaltung einer notwendigen Fluchttreppe Im Zusammenhang mit der Neugestal­tung dieses Platzes erreicht werden.

Zu 3: Der Heizöl tank Ist ln seiner Lage einzumessen und bei der Planung der Tiefgarage zu berücksichtigen.

Zu 4: Über die Verlegung der Trafostation und die Stromversorgung ln diesem Bereich muß eine Einigung mit der Kevag erreicht werden, die möglich Ist.

Zu 5: Die heutige Garagenzufahrt muß auf jeden Fall beseitigt werden. Eine Ersatzlösung durch direkte Anbindung an die Tiefgarage Ist möglich und vertretbar.

a) Die Gestaltung einer Zufahrt von der öffentlichen Tiefgarage zur Garage des Kaufhauses Hlsgen Ist möglich.

b) Über die Breite und Größe der Tore muß noch verhandelt werden.

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