Akte 
Sitzung 12. März 1991
Entstehung
Einzelbild herunterladen

3

7. Die Entsorgung von Altpapier, Plastik, Müll usw. muß ohne

größeren Arbeitsaufwand als bisher gewährleistet sein. Bei dem Bau einer Hebebühne, wie von Ihnen vorgeschlagen, müssen auch alle Folgekosten wie Strom, Wartung und Reparatur vom Bauträger übernommen werden. Die oberirdische Beladung der Entsorgungs- ;

fahrzeuge muß gesichert sein.

8. Unsere bestehenden Parkplätze sind für unsere geschäftlichen .

Interesse erheblich höher einzuschätzen, als Stellplätze in / '

der Tiefgarage. Insoweit ist ein höherer Ausgleich vorzunehmen. ^ ^

Ebenso benötigen wir auf unserem jetzigen Parkplatz zwei ober- - )gi irdische Parkplätze für unsere Firmenfahrzeuge. X

9. Die Abgabe unserer Grundstücke, die die Stadt zum Bau des ,

Einkaufszentrums und zur Gestaltung des neu anzulegenden Platzes benötigt, kann nur im Tausch gegen gleichwertige Grundstücks- ''

flächen erfolgen. Dabei ist auch die seit 8 Jahren bestehende 1 vom

Grundstücksschuld der Stadt an uns, die aus dem Neubau der ^ 291

Wilhelm-Mangels-Straße entstanden ist, auszugleichen. X

10. Auflagen von Behörden, die im Zusammenhang mit der Gesamtbe­

bauung, auch durch Umbaumaßnahmen am Objekt auf dem Grundstück Hisgen stehen, sind vom Bauträger bzw. von der Stadt zu erfüllen und kostenmäßig zu übernehmen. t-

11. Der Ausbau des neuzugestaltenden Platzes, sowie Bepflanzungen

usw. erfolgt auf Kosten der Stadt. von

91

X

Alle oben aufgeführten Punkte müssen für die Firma Franz Carl Hisgen KG kostenneutral ausgeführt werden und zwischen der Verbandsgemeindever­waltung, der GfK, der Firma Krebs + Partner und uns notariell be- ? urkundet werden.

Rahmen der Planungen notwendig verständlich vor.

Eventuelle Ergänzungen zu den oben aufgeführten Punkten, die Rahmen der Planungen notwendig sein werden, behalten wir uns

lbst

^ " "ßen

F r a n z*(C

H'iiSge^'KG

jn

L

-P.