Akte 
Sitzung 12. März 1991
Entstehung
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2. Die Entfernung unserer Fluchttreppe ist nur möglich, wenn von allen zuständigen Behörden eine Alternative ge­nehmigt worden ist. Die Beseitigung der Fluchttreppe beinhaltet ebenso die Neugestaltung der Fassade im Bereich der Fluchttreppe, wie auch das Verschließen der jetzigen Notausgänge.

3. Der paralell zu unserem Gebäude liegende Heizoeltank (5o.ooo Liter) ist in der jetzigen Lage zu belassen. Ein ausreichender Sicher­heitsabstand zu der neu geplanten Tiefgarage muß eingehalten werden. Bei der Anlage der Freifläche ist ebenfalls ein Sicherheitsabstand für eventuelle Platzaufbauten einzuhalten.

4. Sollte die Verlegung unserer eigenen Trafostation nötig sein, ist zu berücksichtigen, daß die Leistung und unser vertraglich ge­regelter Sondertarif bei der Kevag erhalten bleiben.

5. Der Entfernung unserer jetzigen Garagenzufahrt können wir unter folgender Voraussetzungen zustimmen:

a) Eine sichere, bis zu unserer Garage beleuchtete Zufahrt ohne %§) zeitlich Begrenzung durch die neue Tiefgarage muß gewährleistete sein. Dies muß grundbuchamtlich eingetragen werden. Alle Tore müssen mit Funk zu öffnen und^zu schließen sein, sodaß ein ^

Aussteigen nicht nötig ist. t/

b)

c)

d)

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Unsere Privatzufahrt ist mit zwei getrennt zu bedienenden ein­bruchsicheren Toren zu versehen. Die Höhe der Garageneinfahrt muß mindestens 2,2o m und die Breite mindestens 3,5o m betragen.

Die Entlüftung der Tiefgarage und unserer Zufahrt muß so konzipiert sein, daß unser Gebäude keinesfalls mit entstehenden Abgasen belastet wird. /

Das Niveau der neuen Tiefgarage muß so sein, daß auch bei starken Regenfällen unsere Garage und unsere Kellerräume nicht überschwemmt werden können. Ein entsprechendes Gefälle von unserer Garage zur neuen Tiefgarage mit entsprechenden Abflußrinnen ^ ist vorzusehen. W

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e) Die Zufahrt von der neuen Tiefgarage zu unserer Garage muß, wiegjk auch jetzt, in Sperrbeton gebaut werden, um ein Eindringen von Feuchtigkeit in unsere Lager- und Aufenthaltsräume Zu vermeiden?

f) Für die Bauzeit, in der unsere Garage nicht benutzt werden kann, muß uns für unsere Firmenfahrzeuge in unmittelbarer Nähe eine abschließbare Garage zur Verfügung gestellt werden.

Während der Bauzeit muß eine ständige Zufahrt, eventuell über den Konrad-Adenauer-Platz für unsere Spediteure möglich sein.

Die Zufahrt zu unserem rückwärtigen Eingang muß für Spediteure, Oeltankwagen, Müllwagen usw. jederzeit in ausreichender Breite und ohne zeitliche Begrenzung möglich sein. Gleichzeitig muß die Decke der Tiefgarage statisch so berechnet sein, daß LKWs jeder Gewichtsklasse darauf fahren können.

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