TEXTtLHAUS FRANZ CARL H!SGEN
f" Texttthau* Franz Car) Hiagan ' 5430 Montabaur *)
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thr Schreiben vom
thr Zeichen Unsar Zatchan
Tag
1
5. Februar 1991
Betr.: Projekt 543o Montabaur, Wilhelm-Mangels-Straße Entwicklung eines Einkaufs- und Gewerbezentrums
Sehr geehrter Herr Krebs,
vom
bezugnehmend auf unser Gespräch vom 25. Januar vormittags auf der Stadtverwaltung, bei dem Herr Bürgermeister Dr. Possel-Dölken,
Frau Friedsam von der GfK, die Herren Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates, Herr Kaltenhäuser und die zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde, und Sie, sehr geehrter Herr Krebs, anwesend waren, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Bei diesem Gespräch wurde von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung der Eindruck erweckt, daß es der Firma Hisgen an einer Verzögerung des Projektes gelegen sei. Bei den verschiedenen Verhandlungen im letzten Jahr hatten wir selbst unser Interesse an einer großen Verkaufsfläche in diesem Objekt zum Ausdruck gebracht. Bedingt durch wiederholte Verzögerungen und durch Veränderungen der Konkurrenzsituation im Umland, ist dieser Plan für uns nicht mehr wirtschaftlich realisierbar. Trotzdem stehen wir diesem Einkaufszentrum noch immer positiv gegenüber und würden eine baldige Realisierung sehr begrüßen.
Da uns durch die Projektentwicklung erhebliche Nachteile entstehen, die wir mit Ihnen nach der Zusammenkunft auf der Stadtverwaltung nochmals intensiv besprochen haben, möchten wir Sie bitten, nachstehende Punkte^ zu regeln, bevor wir den beabsichtigten Maßnahmen zustimmen'können:
1. Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zu unserem Gebäude muß eingehalten werden. Das Abstandsgebot entsprechend der LBauO ist einzuhalten. Dabei handelt es sich gemäß § 8 um die vorgeschriebenen Abstandsflächen. Die Abstandsflächen errechnen sich bei einem neu zu erstellenden Gebäude nach diesen Bestimmungen und haben Rücksicht zu nehmen auf bestehende Gebäude.
vom
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