Akte 
Sitzung 12. März 1991
Entstehung
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TEXTtLHAUS FRANZ CARL H!SGEN

f" Texttthau* Franz Car) Hiagan ' 5430 Montabaur *)

Krebs + Partner Unternehmensberatung z. Hd. Herrn Krebs persönlich PF lo 28 24

7ooo Stuttgart lo

5430 MONTABAUR

Tatafon (0 25 02) 34 33 - PoaMach 120

Votksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 211 05 Nassauische Sparkaaaa Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 293

PoatactsacXhonto KOtn VOfM

(BLZ 370 100 50) 801 80-604

Bahnstation Starshahn y

Stückgut - Laitzah) 1349 ^

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Tag

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5. Februar 1991

Betr.: Projekt 543o Montabaur, Wilhelm-Mangels-Straße Entwicklung eines Einkaufs- und Gewerbezentrums

Sehr geehrter Herr Krebs,

vom

bezugnehmend auf unser Gespräch vom 25. Januar vormittags auf der Stadtverwaltung, bei dem Herr Bürgermeister Dr. Possel-Dölken,

Frau Friedsam von der GfK, die Herren Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates, Herr Kaltenhäuser und die zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde, und Sie, sehr geehrter Herr Krebs, anwesend waren, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

Bei diesem Gespräch wurde von Seiten der Verbandsgemeindever­waltung der Eindruck erweckt, daß es der Firma Hisgen an einer Verzögerung des Projektes gelegen sei. Bei den verschiedenen Ver­handlungen im letzten Jahr hatten wir selbst unser Interesse an einer großen Verkaufsfläche in diesem Objekt zum Ausdruck gebracht. Bedingt durch wiederholte Verzögerungen und durch Veränderungen der Konkurrenzsituation im Umland, ist dieser Plan für uns nicht mehr wirtschaftlich realisierbar. Trotzdem stehen wir diesem Einkaufs­zentrum noch immer positiv gegenüber und würden eine baldige Realisierung sehr begrüßen.

Da uns durch die Projektentwicklung erhebliche Nachteile entstehen, die wir mit Ihnen nach der Zusammenkunft auf der Stadtverwaltung nochmals intensiv besprochen haben, möchten wir Sie bitten, nach­stehende Punkte^ zu regeln, bevor wir den beabsichtigten Maßnahmen zustimmen'können:

1. Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zu unserem Gebäude muß eingehalten werden. Das Abstandsgebot entsprechend der LBauO ist einzuhalten. Dabei handelt es sich gemäß § 8 um die vorgeschriebenen Abstandsflächen. Die Abstandsflächen errechnen sich bei einem neu zu erstellenden Gebäude nach diesen Bestimmungen und haben Rück­sicht zu nehmen auf bestehende Gebäude.

vom

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