Akte 
Sitzung 12. März 1991
Entstehung
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c) Die Entlüftung der Tiefgarage muß ohnehin sichergestellt werden.

d) Die Tiefgarage sollte grundsätzlich auf einer Ebene geplant werden. Inwieweit Schutzmaßnahmen gegen eine Überflutung durch Oberflächenwasser zu berücksichtigen sind, muß noch eingehend geprüft werden; das hängt u. a. auch davon ab, ob unter dem neuen Einkaufszentrum eine oder zwei Tiefgaragen­ebenen gebaut werden.

e) Die Gestaltung der Zufahrt zur Garage Hisgen dürfte kein grundsätzliches Problem sein.

f) Inwieweit die Bereitstellung einer Garage während der Bauzeit' möglich ist, kann zur Zeit noch nicht abgeschätzt werden. ,

Zu 6:

Zu 7:

Die Zufahrt zum Kaufhaus Hisgen wird auf der Tiefgarage ent­sprechend statisch abzusichern sein. Einschränkungen während der Bauzeit dürften allerdings nicht zu vermeiden sein.

Ob für die Entsorgung des Kaufhauses Hisgen eine besondere Hebebühne gebaut werden muß, bedarf noch einer eingehenden Prüfung. Mit kleineren Lieferfahrzeugen dürfte auch eine Ent-^ sorgung über die Tiefgarage unproblematisch sein.

Zu 8: Die bestehenden Parkplätze am Kaufhaus Hisgen sind nach Meinung der Verwaltung nicht höher einzuschätzen als Stellplätze in der Tiefgarage. Im Gegenteil erhält das Kaufhaus Hisgen eine große Zahl von Stellplätzen in der unmittelbaren Umgebung des Kaufhauses Hisgen, so daß die Standortqualität des Kaufhauses Hisgen dadurch wesentlich verbessert wird. Für einen hier ge­forderten höheren Ausgleich sieht die Verwaltung daher keinen Anlaß.