Akte 
Sitzung 12. März 1991
Entstehung
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Richtlinien

für die Gewährung von Zuschüssen

bei der Gebäudeausstattung mit Regenwasseranlagen

1. Förderungszweck

Die Stadt Montabaur fördert die Ausstattung von Gebäu-

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den mit Regenwasseranlagen, um den Verbrauch hochwert­igen Grundwassers in Montabaur durch Regenwasser zu er­setzen und zu mindern.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht.

Die Stadt Montabaur entscheidet im Rahmen der verfüg­baren Mittel.

2. Geltungsbereich

Förderungsmittel nach diesen Richtlinien können nur für Vorhaben innerhalb der Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile gewährt werden.

3. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Errichtung von Regenwasseranlagen. Regenwasseranlagen sind Vorrichtungen, die von Dach­flächen ablaufendes Regenwasser sammeln und dieses für häusliche Verwendungen in Wohngebäuden, insbesondere für die WC-Spülung oder für das Wäschewaschen, zur^ Ver­fügung stellen.

Förderungswürdig sind die erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen, wie zu-m Beispiel -der Bäu oder die Installation eines Speichers incl, der erforderlichen Erdarbeiten;

-die Installation eines Leitungssystems;

-die Installation von technischen Bauteilen (Pumpen, Ventile usw.).

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4. Zuschußempfänger

Antragsberechtigt sind Grund-/Gebäudeeigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuschüsse

Die Zuschüsse betragen bei Einfamilienhäusern und ver­gleichbaren Wohneinheiten, z.B. Reihenhäusern und Dop­pelhaushälften, 2000 DM je Objekt.

Bei sonstigen Wohngebäuden belaufen sich die Zuschüsse auf 20 DM je Quadratmeter Überdachter Grundfläche; be­rücksichtigt werden nur die zur Regenwassersammlung verwendeten Dachflächen. Bei der Berechnung darf nur die auf den Boden projizierte Dachfläche berücksichtigt werden.

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