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Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen
bei der Gebäudeausstattung mit Regenwasseranlagen
1. Förderungszweck
Die Stadt Montabaur fördert die Ausstattung von Gebäu-
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den mit Regenwasseranlagen, um den Verbrauch hochwertigen Grundwassers in Montabaur durch Regenwasser zu ersetzen und zu mindern.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht.
Die Stadt Montabaur entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
2. Geltungsbereich
Förderungsmittel nach diesen Richtlinien können nur für Vorhaben innerhalb der Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile gewährt werden.
3. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Errichtung von Regenwasseranlagen. Regenwasseranlagen sind Vorrichtungen, die von Dachflächen ablaufendes Regenwasser sammeln und dieses für häusliche Verwendungen in Wohngebäuden, insbesondere für die WC-Spülung oder für das Wäschewaschen, zur^ Verfügung stellen.
Förderungswürdig sind die erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen, wie zu-m Beispiel -der Bäu oder die Installation eines Speichers incl, der erforderlichen Erdarbeiten;
-die Installation eines Leitungssystems;
-die Installation von technischen Bauteilen (Pumpen, Ventile usw.).
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4. Zuschußempfänger
Antragsberechtigt sind Grund-/Gebäudeeigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuschüsse
Die Zuschüsse betragen bei Einfamilienhäusern und vergleichbaren Wohneinheiten, z.B. Reihenhäusern und Doppelhaushälften, 2000 DM je Objekt.
Bei sonstigen Wohngebäuden belaufen sich die Zuschüsse auf 20 DM je Quadratmeter Überdachter Grundfläche; berücksichtigt werden nur die zur Regenwassersammlung verwendeten Dachflächen. Bei der Berechnung darf nur die auf den Boden projizierte Dachfläche berücksichtigt werden.
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