Bereich angestrebt werden muß und durch entsprechende kommunale Maßnahmen zu unterstützen ist, wäre dies von der Größenordnung her (hier sind sowohl die Regen- als auch Grauwassernutzung bzw. Aufbereitung nur durch wesentlich größer dimensionierte Vorrichtungen möglich) alleinige Zuständigkeit der Verbandsgemeinde.
Karl-Heinz Bächer (Vorsitzender)

