Akte 
Sitzung 12. März 1991
Entstehung
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Absender

SPD-Fraktion im Stadtrat von Montabaur

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Punkt 11/7: * ^ <?. 7-7.%

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Datum

21.11.199C

Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)

237/1990

°""""f?aupt- u. Finanzaussch./Umweltausch./ Stadtrat

Sitiunastermtn

11.12.90/ Jan.91

Betreff

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen bei der Gebäude­ausstattung mit Regenwasseranlagen

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Die Stadt Montabaur fördeit die Einsparung von Trinkwasser durch Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen bei der Gebäudeaus­stattung mit Regenwasseranlagen.

Der Stadtrat beschließt diese Richtlinien auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfsvorschlages.

Im Haushaltsplan der Stadt werden für diese Richtlinien für das Haushaltsjahr 1991 zunächst 20000 DM bereitgestellt.

Begründung:

Wertvolles Trinkwasser geht durch die WC-Spülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung verloren.

Durch die Verwendung von Regenwasser für bestimmte Nutzungen in privaten Haushalten wird ein wertvoller Beitrag zum Sparen von Trinkwasser und damit auch ein Beitrag zum Schutz unserer natür­lichen Lebensgrundlagen geleistet.

Ein Anreiz zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen bietet sicherlich auch eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt. Gerade der Umweltschutz -der zum Nulltarif nicht möglich ist- , ist nur umfassend zu betreiben. Jede Wasserentnahme aus dem Grund­wasservorrat bedeutet einen Eingriff in den Wasserhaushalt und da­mit auch in das ökologische Gleichgewicht.

Insbesondere die Diskussion in den letzten Jahren hat gezeigt,, daß die Trinkwasservorräte auch in Montaa^ur nicht unerschöpflich sind. Obwohl die Trinkwasserversorgung im Zuständigkeitsbereich der Ver­bandsgemeinde liegt, ist die SPD der Meinung, daß die Stadt selbst sich nicht aus der Verantwortung ziehen kann und die Förderung von Projekten in der Stadt (einschl. der Stadtteile) als städtische An­gelegenheit angesehen werden muß.

Wenngleich auch eine Trinkwassereinschränkung auf dem gewerblichen

n

sieh* Rücksette

Beratungsergebnis

Stadtrat - 12.03.1991 - TOP 11/7

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

13.03.1991

Sehn, VG-Inspektor z. A.

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