Absender
SPD-Fraktion im Stadtrat von Montabaur
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Datum
21.11.199C
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
237/1990
°""""f?aupt- u. Finanzaussch./Umweltausch./ Stadtrat
Sitiunastermtn
11.12.90/ Jan.91
Betreff
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen bei der Gebäudeausstattung mit Regenwasseranlagen
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Die Stadt Montabaur fördeit die Einsparung von Trinkwasser durch Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen bei der Gebäudeausstattung mit Regenwasseranlagen.
Der Stadtrat beschließt diese Richtlinien auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfsvorschlages.
Im Haushaltsplan der Stadt werden für diese Richtlinien für das Haushaltsjahr 1991 zunächst 20000 DM bereitgestellt.
Begründung:
Wertvolles Trinkwasser geht durch die WC-Spülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung verloren.
Durch die Verwendung von Regenwasser für bestimmte Nutzungen in privaten Haushalten wird ein wertvoller Beitrag zum Sparen von Trinkwasser und damit auch ein Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen geleistet.
Ein Anreiz zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen bietet sicherlich auch eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt. Gerade der Umweltschutz -der zum Nulltarif nicht möglich ist- , ist nur umfassend zu betreiben. Jede Wasserentnahme aus dem Grundwasservorrat bedeutet einen Eingriff in den Wasserhaushalt und damit auch in das ökologische Gleichgewicht.
Insbesondere die Diskussion in den letzten Jahren hat gezeigt,, daß die Trinkwasservorräte auch in Montaa^ur nicht unerschöpflich sind. Obwohl die Trinkwasserversorgung im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde liegt, ist die SPD der Meinung, daß die Stadt selbst sich nicht aus der Verantwortung ziehen kann und die Förderung von Projekten in der Stadt (einschl. der Stadtteile) als städtische Angelegenheit angesehen werden muß.
Wenngleich auch eine Trinkwassereinschränkung auf dem gewerblichen
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sieh* Rücksette
Beratungsergebnis
Stadtrat - 12.03.1991 - TOP 11/7
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Damit ist der Antrag abgelehnt.
13.03.1991
Sehn, VG-Inspektor z. A.
17 a -

