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Die Höhe des Zuschusses darf 50 % der als förderungswürdig anerkannten Gesamtkosten nicht übersteigen. Zuschüsse nach diesen Richtlinien werden nur gewährt, sofern eine Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Programme nicht erfolgt.
Der Anspruch auf Auszahlung der Zuschüsse wird auf ein Jahr befristet. Beginn der Frist ist das Datum des Bewilligungsbescheides. Eine Verlängerung ist auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen möglich.
6. Auswirkungen auf die Miete
Bei Mietobjekten darf der Einbau von Regenwasseranlagen nach diesen Richtlinien zu keiner Mieterhöhung führen.
7. Antragsverfahren
Die Zuschüsse sind bei der Stadt Montabaur zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: -Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug neueren Datums) -Amtlicher Lageplan (Flurkarte)
-detaillierte Angebote und Kostenzusammenstellung -Baugenehmigung (soweit erforderlich)
8. Auszahlung und Abrechnung der Maßnahmen
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluß der gesamten Maßnahme und Vorlage sowie Prüfung der Schlußrechnung. Die Schlußrechnung ist binnen drei Monaten nach Abschluß der Arbeiten bei der Stadt Montabaur einzureichen .
9. Inkrafttreten Die Förderungsrichtlinien treten am
1991 in Kraft

