Anlage Nr. 7 zur Niederschrift
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Mitteitungsvortage
Im Namen der Stadt Montabaur
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_. _. nicht-
öffenttich j öffentlich
l Abt./Az.:
' 11/100.20, IV/2.1
1 Datum
25.01.91
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
43/1991
' ^ Beratungsfolge
Sitzungstermin i
Haupt- und Finanzausschuß
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29.01.1991 ' 1
Stadtrat
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21.02.1991 ;
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Betreff
Halten von Hunden in Montabaur - Antrag der SPD-Fraktion vom 07.01.1991 -
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Inhalt derMitteilung j"
Der Antrag der SPD-Fraktion vermischt Steuer- und ordnungsrechtliche Elemente. i
Zu den Antragspunkten 1 und 4 verweist das Steueramt (Abt. IV) auf den Inhalt !
des Sachstandsberichtes zu TOP 7 der Haupt- und Finanzausschußsitzung vom j
! 07.04.1987, in dem es seine Bedenken zur Einführung von Hundesteuermarken !
! darlegt. Während in der damaligen Diskussion diese Einführung mit dem Ziel j
j einer höheren Anmeldequote geführt wurde, spielen nunmehr ordnungsrechliche } Gesichtspunkte (Ermittlung von Hundehaltern zur Ahndung von Verstößen) eine ! Rolle; dies allerdings ist kein zulässiger Grund zur Einführung von Hundesteuer- i j marken. j
I :
i Das Steueramt hält nach wie vor die Einführung von Hundesteuermarken für unzweck- ' mäßig und den damit zusammenhängenden Sach- und Verwaltungsaufwand für unange- ! messen. j
I Der Antrag der SPD-Fraktion enthält in den Punkten 2, 3, 5 und 6 Bestimmungen, j die im Rahmen einer Hundesteuersatzung unzulässig sind. Unzulässig vor allem, }
; weil hier ordnungsrechtliche Regelungen getroffen werden sollen, die in dieser Form nur im Rahmen polizeilicher Maßnahmen möglich sind.
Maßnahmen dieser Art sind von der Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt - }
bereits geprüft worden, es besteht jedoch derzeit kein Handlungsbedarf. j
Fortsetzung
stehe
Beratungsergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP

