Akte 
Sitzung 21. Februar 1991
Entstehung
Einzelbild herunterladen

=-:oen-oes:"e=^**g Eeg-.-'C.-g

Einerseits sind nach unseren Erkenntnissen bis auf eine 3-köpfige Bullterrier­gruppe in Horressen (die nach unseren Feststellungen und nach Überprüfung durch das Veterinäramt r _1 ordnungsgemäß gehalten wird) keine der in Ziffer 5 genannten Hunderassen im Verbandsgemeindegebiet vertreten, andererseits zeigt eine Aufstellung über Beschwerden und den Erlaß von Polizeiverfügungen, daß in den letzten zehn Jahren innerhalb der Verbandsgemeinde kein einziger Vorfall unter Beteiligung der o. g. Rassen zu verzeichnen ist.

Bei Vorfällen, in denen polizeiliche Maßnahmen geprüft oder veranlaßt (Polizei­verfügung) wurden, waren folgende Hunderassen beteiligt:

2 x Boxer, davon 1 x mit Personenschaden 2 x Collie

2 x Dackel, in beiden Fällen mit Personenschaden 1 x Dalmatiner 1 x Dobermann 1 x Dogge

1 x Husky

2 x Riesenschnauzer

3 x Rottweiler

9 x Schäferhund, davon 1 x mit Personenschaden 1 x undefinierbarer Mischling mit Personenschaden.

Die Aufstellung zeigt, daß in nahezu 1/3 aller Fälle Schäferhunde beteiligt waren; die meisten Personenschäden sind gar bei den Dackeln zu verzeichnen.

Hinsichtlich des Hundekotes ist der Begründung des Antrags der SPD-Fraktion in vollem Umfang zuzustimmen, soweit es um die Problemschilderung geht.

Die Problemlösung im Rahmen einer Hundesteuersatzung ist allerdings ebenso unzulässig wie die Festlegung anderer ordnungsrechlicher Aspekte.

Es bestehen Eingriffsmöglichkeiten nach PVG bzw. StVO gegen die Halter streunender Hunde und abfallrechtliche Regelungen gegen den Hundekot; in Fällen der Benut­zung von Spielplätzen o. ä. als "Hundetoiletten" können im Rahmen der Gefahrenab­wehr ebenfalls polizeiliche Maßnahmen eingeleitet werden. .

Die konsequente Verfolgung aller Fälle ist bedauerlicherweise nicht in dem nötigen Umfang möglich; zum einen ist in der Mehrzahl der Fälle der Verursacher nicht mehr festzustellen, weil nur die Ablagerungen anzutreffen sind, zum anderen ist eine optische Überwachung personell sehr aufwendig und praktisch nicht durchführbar. Oft fehlt es auch an der Zivilcourage von Zeugen, die keinen Ärger mit den ihnen bekannten Hundehaltern haben wollen und daher Aussagen verweigern.

Anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, die im Antrag der SPD-Fraktion ausgesprochenen Mißstände mit den entsprechenden Mitteln zu verfolgen, auch wenn z. T. unterschiedliche Zuständigkeiten (z. B.) Abfallbeseitigung = Kreisverwaltung) bestehen.

Fortsetzung

Erganzungsblatt

Nr.

: Finanzielle Auswirkungen? I ! Ja! I Nein

j Veranschlagung

' m Verwaltungs-

'_ haushalt

Haushaltsstelle

Bürgermeister

$el-Dölken,

5430 Montabaur, 25.01.1991