Akte 
Sitzung 21. Februar 1991
Entstehung
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Diese "neuen Energiequellen" sind aber nicht gut transportierbar, ihre Potentiale sind dezentral angelegt; sie müssen vor Ort mobilisiert und genutzt werden. Deshalb muß Energiepolitik heute -auf neuer technischer Basis- wieder dorthin zurückgeholt werden, wo sie ihren Ursprung hatte, in die Kommunen.

Denn neben bundes- und landesgesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidet gerade die große Zahl der Gemeinden darüber, ob durch kommunale Vorgaben bei der örtlichen Energieversor­gung die Weichen für eine zukunftsorientierte Wende in der Energiewirtschaft gestellt werden.

Die Notwendigkeit, gemeindliche Energiepolitik zu organisieren stützt sich auf drei Pfeiler:

- die formaie Zuständigkeit nach Art. 28 Abs. 2 GG;

- die inhaitiich begründete Dezentraiität einer neuen Energiepoiitik;

- die Vertretung des "öffentiichen interesses" an Umweitschonung durch "die Gemeinde.

Das Erreichen der kommunalen Eigenständigkeit der Energieversorgung, wenn auch nicht zu hundert Prozent, so doch in großen Teilbereichen, ist kein Ziel an sich, sondern ein Mittel zum Zweck. Denn die genannten Ziele, wie z.B. Energieeinsparung und Reduktion von Umweltbela­stungen, lasen sich nur bei einem Unternehmen durchsetzen, das neben betriebswirtschaftlichen auch kommunalpolitische Zielsetzungen berücksichtigen muß.

H

Die Energieverbrauchsstruktur soH

- durch rationeüe Energieverwendung,

- durch rationeüe Energieumwandiung und

- durch Ausbau der regenerativen Energien

kurz-, mittei- und langfristig so beeinflußt werden, daß der Primärenergieverbrauch und in der Foige die Luftschadstoffbeiastung der Stadt sowie genereH wesentlich gesenkt werden.

Ziel der Energiepolitik sollte sein, in allen Bereichen dem Energiesparen Vorrang gegenüber anderen energiepolitischen Zielen einzuräumen. Die Energieeinsparung muß dabei letztendlich immer auf den Primärenergieverbrauch bezogen werden.

Für Konzepte der rationellen Energienutzung gibt es verschiedene Ansatzpunkte zur Verringe­rung des Primärenergieverbrauchs:

- Einsparung von Nutzenergie bei Beibehaitung der mit dem Energieein­satz bereitgesteiiten Energiedienstieistung durch Effizienzsteigerung (z.B. Wärmedämmung, stromsparende Geräte usw.)

- Erhöhung der Wirkungsgrade der Umwandiung von Sekundär- und Endenergie in Nutzenergie, z.B. durch dem Bedarf angepaßte Heizan- iagen.