VERBANDS6EMEIN0EVERWALTUN6
MONTABAUR
Beschtußvortage
. - 20 -
Im Namen der Stadt Montabaur
TOP 11/15
Abt./Az.: Datum
IV/2.1-963.61 Bl/He 7.2.1991
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Oructmchw Nr. (ggf. N*chtrtgvwfm+&)
44/1991
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Stadtrat
21.2.1991
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Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung der Hundesteuer
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Die Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung der Hundesteuer vom
1. 1. 1988 wird wie folgt geändert:
1. § 5 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:
Oie Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Zucht von sogenannten "Kampfhunden" der nachfolgenden Rassen: Bullterrier, P1t-Bullterr1er, Stafforshlre-Bullterrler, Dog-Argentlno, Molosser-Hunde (mit Ausnahme von Bernhardiner und Mops), Mastlno.
Diese Aufzählung Ist nicht abschließend und kann jederzeit nach Erkennt- nlsstand erweitert werden, Insbesondere auch um Mischungen, die keiner Rassereinheit unterliegen.
2. § 10 Abs. 4 wird gestrichen.
3. Nach § 10 wird folgender § 10 a) elngefügt:
Beratungsergebnis
Qrtmtum
Stadtrat
SiUung tm
21.02.1991
TOP
11/15
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] (Rückseite)
25.02.1991

