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SPD-Fraktion im Stadtrat von Montabaur
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38/1991
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Haupt- und Finanzausschuß / Stadtrat
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29.01721.02.1991
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Halten von Hunden in Montabaur
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1. ) Die Stadt führt wieder Hundesteuermarken ein.
2. ) Den Hundehaltern im Stadtgebiet wird zu Auflage gemacht, beim Ausführen der Hunde ein "Kotbesteck" mitzuführen, das u.a. von der Stadt gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Die Hundehalter sind verpflichtet, die von ihren Hunden verursachten Verunreinigungen im öffentlichen Verkehrsraum (dazu zählen u.a. Straßen, Gehwege, Kinderspielplätze, Baulücken in Wohngebieten, da diese ständig von kleinen Kindern als Spielplätze benutzt < werden) unverzüglich zu entfernen.
3. ) Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 20,-DM bis 1000,-DM geahndet. In besonders gravierenden Fällen, wie z.B. Uneinsichtigkeit des Hundehalters, häufige Wiederholungen usw., wird Strafantrag gestellt.
4. ) Den Hundehaltern wird einmal jährlich mit der Steuermarke eine sogenannte "Hundefibel" wie sie vom Verband der kommunalen Stadtreinigungsbetriebe als Musterfibel entworfen worden ist, zugesandt.
Foftsttivng
53 XSL,.
Beratungsergebnis
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
Für den Innenstadtbereich werden vier Automaten für Hundebestecke angeschafft, ein Hundebesteck soll zum Preis,von 0,50 DM abgegeben werden.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 7 Ne Damit ist der Antrag angenommen.
Seh
n-fStimmen,
1 Enthaltung.
VG-Inspektor z.A.
5430 Montabaur, 5. März 1991

