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; Ergänzungsbiatt Nr. 2
tm Namen der Stadt Montabaur
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jO"uM 27/1991 -A
121.01.1991
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Die BahnhofstraBe ist geprägt von Einzelhandelsgeschäften in einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem den Besuchern auch Gelegenheit zu einem kurzzeitigen Parken gegeben ist.
Im Berich des Kleinen Marktes beginnt der zentrale Einzelhandelsbereich, der für Laden- und Einzelhandeisgeschäfte in Verbindung mit dem vorrangingen Fußgängerverkehr die zentrale Einkaufszone der Stadt Montabaur bildet.
Das Gebiet des Steinweges ist geprägt von einem historischen Stadtbild, einer kleinteiligen Alstadtbebauung, die im Rahmen der Stadterneuerung modernisiert und in ihrer gemischten Hohn-/Geschäftsnutzuny erhalten werden ,
soll. Gerade hier würden z. B. Vergnügungsstätten oder auch zusätzliche Schankwirtschaften städtebauliche Konflikte und Mißstände hervorrufen.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt (Hinweis: Bedenken / Anregungen wurden nicht vorgebracht). Nächste Verfahrensstufe ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die einen Ratsbeschluß voraussetzt.
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