Akte 
Sitzung 21. Februar 1991
Entstehung
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Problembeschreibung/ Begründung

1.2 Kreisverwaltung - untere LandsEpflegebahörde

a) Die untere Landespflegebehörde regt an, eine Landschaftsplanung nach §§ 17, 17 a LPflG erstellen zu lassen.

b) BeSchlußverschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt. - *

Für das Erweiterungsgebiet wurde bereits eine Umweltverträglichkeits­studie erstellt, ebenso eine Grünordnungsplanung, die zum integrierten Bestandteil des Bebauungsplanes wird.

1.3 Ortsgemeinde Staudt

a) Die Ortsgemeinde Staudt stellt zunächst fest, daß aus planungsrecht­licher Sicht keine Bedenken erhoben werden. Inhalt der Bedenken seien jedoch Gründe der verkehrsmäßigen Erschließung.

Durch die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes "Alter Galgen" würde das zur Zeit ausgewiesene Gebiet faft noch einmal um die Hälfte der bestehenden Fläche erweitert. Die Anbindung dieses Gebietes an die überregionalen Straßen erfolge ausschließlich über die gemeinsame Erschließungsstraße "Alter Galgen" und "Feincheswiese". Hierdurch entstehe für die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet "Feincheswiese" der Ortsgemeinde Staudt eine Verkehrsmehrbelastung. Es sei daher eine Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Montabaur und der Ortsgemeinde Staudt vorzunehmen.

b) Beschlußvorschlag:

Die Bedenken werden zurückgewiesen.

Begründung:

Für eine Anpassung / Abänderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Stadt Montabaur / Ortsgemeinde Staudt besteht weder ein tatsächlicher noch ein rechtlicher Grund.

Denn Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung war, daß neben der vorhan­denen Erschließung über die K 82 (Allmannshausen / Staudter Straße) für den Schwerlastverkehr wegen der beengten Bahnunterführung eine weitere Erschließungsstraße gebaut wurde, für die eine Verkehrsmengenbegrenzung nicht festgelegt ist. Die erheblichen finanziellen Vorleistungen der Stadt beim Bau dieser Erschiießungsstraße waren gerade darin begründet, diese Erschließung des gesamten Gewerbegebietes (somit einschl. der jetzigen Erweiterung) für den Lkw-Verkehr sicherzustellen.

Fortsetzung

ErgsnzungsMsH

Nr.

Finanziere Auswirkungen? [ Ja_Nein

Veranschlagung

im Verwsttungs- _haushstt

im VsrmOgtns- htusMt

Ja. mit DM

5430 Montabaur, 21. Januar 1991

( Dr.tPossel-Dölken ) Bügermeister