VERBANDSGEMEINDEVERMALTUNG
MONTABAUR
Beschtußvortage j
- 19 -
"" N.wen der St.dt Montabaur fl W.n.oh S&i.h
TOP 11/11.
Abt./Az. : Onum
111/1 H.Ju./Scho_21.01.199!
Omchaach* Nt. (ggf. Naehtragvtnw*&)
25/1991
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Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
29.01.1991
Stadtrat
21.02.1991
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Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Alter Galgen - Erweiterung"
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1
1
Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen
- der Kevag, Koblenz
- der Kreisverwaitung - untere Landespflegebehörde -
- der Ortsgemeinde Staudt
und faßt Beschlüsse gemäß den nachstehenden Beschlußvorschlägen.
Kevag, Koblenz
a) Die Kevag bittet darum, in die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen, daß die Schutzstreifen der 20 kV-Freileitungen von jeglicher Bebauung freizuhalten sind.
b) Beschlußvorschlag:
Die Anregung wird berücksichtigt. In die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan wird aufgenommen:
"Die Schutzstreifen der 20 kV-Freileitung sind von jeglicher Bebauung freizuhaiten."
Beratungsergebnis
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Stadtrat
Sitzung tm
21.02.1991
TOP
11/11
En-
X stimmig
Mit
_Stimmen-
] mehrheit
Ja
25 ,
Mein
0
Enthaltung
0
Laut
BeschtuB- X Vorschlag
Ab
weichender
_BeschtuB
) (Rückseite)
Die Punkte einstimmig 25.02.1991
1.1 - 1.3 und 2. de^ Beschlußvorlage werden einzeln und jeweils
beschlossen. V
SehrJ v6-Inspektor z. A.

