Akte 
Sitzung 08. Dezember 1994
Entstehung
Einzelbild herunterladen

4

§ 8

Behandlung von Verstößen gegen die Richtlinien

Der Bewilligungsbescheid kann bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Richtli­nien, gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides, bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel sowie gegen die jeweils gültige Gestaltungssatzung jeder­zeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Soweit der Bewilligungsbescheid wider­rufen wird, sind bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzuerstatten.

§ 9

Inkrafttreten ,

Diese Richtlinein wurden in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am _ beschlossen.

Sie treten mit Wirkung vom 01.01.1995 in Kraft.

Die Richtlinien vom 11.06.1992 treten außer Kraft.

( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister