Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Beschtußvortage
Im Namen der Stadt Montabaur
T. ,
_ _ nicht.
öffentiieh öffentiieh
Abt./Az.: D.tum
111/1 610.13 Be/Scho 30.11.1994
Oruckuchw Nr. (ggf. N*chtrtgv*rtn*fts)
248/1994
^ B*rttung!)o)g<
^ SitzungMrmin
Haupt- und Finanzausschuß
08.12.1994
Stadtrat
08.12.1994
-.———- —-.. —- .t
ÄudnrtHtu und Ütterarbeitung des Bebauungsplanes "Christels Weiher"
- Ander ungsbesehluG getmiß § 2 IV und I BauGB
- ZustimmungHbeschluß
- Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiiigung gemäß § 3 I BauGB
- Einleitung des Beteiligurgsverfalurens der Träger offen! lieber Beiarge gemäß §
4 I BauGB _
BuchtuCyo'tchttq
1. Äuderungs- und Überarbeitungsbeschluß gemäß § 2 IV und I BauGB Für den im beigefügten Planentwurf dargestellten Bereich in Montabaur-Horressen wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Christches Weiher".
Där Plangebiet wird begrenzt
- Im Westen: durch die L 327
- Im Norden: durch die Straße "Grubenfeld" sowie die südliche Grenze des Bebauungsplangebietes "Lindchen"
- Im Osten: durch die Meserstraße
- Im Süden: durch den Stadtbach
Durch das hiermit neu ejngeleiteto Verfahren werden dje bisher gefaßten Beschlüsse aufgehoben und ersetzt.
2. 7u:.'!immu!H):*beschluß
Der Stadtrat stimmt dem vom Planungsbüro BSB, Kaiserslautern, entwickelten Planentwurf einschl. Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er in der heutigen Sitzung vorgelegt wurde und dieser Beschlußvorlage beigefügt ist bzw. den Fraktionen zugeleitet wurde.
Beratungsergebnis
Gfwmtum
Sitzung *m
TOP
_, En-
] stimmtg
Mit
_Stimmen-
] mehrheit
Ja
Mein
Enthaltung
Laut
BeschiuB-
vorschtag
Ab*
weichender
Beschiuß
(Rückseite)

