VERBANOSGEMEINDEVERMALTUMG M OWTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
&gänzungsb!att Nr.
Oatum 07.09.1994!
Ofuetn*eh< Nf. (gg(. Nichtrtgvtrmtrh)
177/1994
II. Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf i
maximal 13 m begrenzt, Bezugspunkt hierfür ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.
III. Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.
IV. Für die Errichtung des Gebäudes wird die bisherige Baugrenze im nordwestlichen Teil geringfügig erweitert.
V. Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
4. Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB und 24 GEMO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" als Satzung.
BEGRÜNDUNG
Die StadtentwicklQnyMontabaur GmbH beabsichtigt im Bereich der Elgendorfer Straße/Ruhrstraße ^uf dem Flurstück Nr. 2101/43 ein weiteres Bürogebäude zu errichten. Außerdem soll eine Tiefgarage zur Aufnahme der benötigten Stellplätze geschaffen werden.
Von Seiten der Stadt Montabaur wird dieses Vorhaben sowohl aus arbeitsmarktpolitischen als auch aus städtebaulichen Gesichtspunkten befürwortet. Mit der beabsichtigten Änderung der Geschoßzahl auf 3 Geschosse und der Festsetzung einer Firsthöhe von 13 m wird gewährleistet, daß sich das Bauwerk in die Umgebungsbebauung einfügt.
Im Rahmen der Erschließung ist sowohl die Ver- und Entsorgung als auch die verkehrsmäßige Andienung über die Ruhrstr. bzw. die Straße Am Grubenfeld gesichert.
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