Akte 
Sitzung 25. Oktober 1994
Entstehung
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Probl eabeschrel bung/Begründung

Zur angesprochenen Lärmbelästigung ist auszuführen, daß eine Tiefgarage sicherlich weniger Lärm-Emissionen als ein oberirdischer Parkplatz mit sich bringt. Hinzu kommt, daß das Gebäude der Volksbank durch die Ruhrstr. und einen sich anschließenden, ca. 25 m breiten Streifen von der Ausfahrt der Tiefgarage getrennt ist. Beachtlich ist auch, daß es sich bei der, dem Gebäude der Volksbank gegenüberliegenden, Zuwegung um eins reine Ausfahrt handelt, die zudem überwiegend zur Andienung des oberirdischen Parkplatzes bei Überfüllung der Tiefgarage dient.

Die eigentliche Ein- und Ausfahrt des Garagenkomplexes liegt zudem ca. 110 m östlich der Grundstücksgrenze der Einwender entfernt.

Aufgrund dieser räumlichen Distanz und der Tatsache, daß die Tiefgarage wohl überwiegend bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende angefahren wird, dürfte sich die entsprechende Nutzung kaum störend auf die Einwender auswirken.

Entsprechendes gilt auch für die Festsetzung der Firsthöhe auf 13 m. Auch hier ist beachtlich, daß das neu zu errichtende Gebäude durch die Ruhrstr. und einen 7 m breiten Schutzstreifen vom Gebäude der Volksbank entfernt ist. Aufgrund dessen kann auch nicht von einer unmittelbaren Nachbarschaft gesprochen werden.

Eine Beeinträchtigung der privaten Belange des Grundstückeigentümers wird somit nicht gesehen, weshalb die durchgeführte Abwägung mit den für die Planänderung sprechenden Öffentlichen und privaten Belangen für eine Zurück­weisung der geltend gemachten Bedenken spricht.

Weitere Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht.

2. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen

Von seiten der Träger öffentlicher Belange wurden keine Einwendungen geltend gemacht.

3. Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 19.04.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" mit folgendem Inhalt zu:

I. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf maximal 3 (bisher 2) festgeschrieben.

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Bürgermeister