Akte 
Sitzung 25. Oktober 1994
Entstehung
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Anlage Nr. 3

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MONTABAUR

Besch!ußvor!age

Im Namen der """tabnur

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öffentlich X öffentlich

Abt./Az.: Cwum

111/1 611.21 Be/Scho 16.09.1994

OfveitMch* Nr. (ggt M*ehtngv*m*t3

200/1994 Neufassung

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Haupt- und Finanzausschuß

13.10.1994

Stadtrat

25.10.1994

B*f*M

Einleitung des Baulandumlegungsvarfahrens nach § 47 BauGB für das Baugebiet "Koblenzer Str. II"

B**chMvo?tcM*g

Gemäß § 47 BauGB vom 08.12.1986 (BGB1.I. S. 2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Koblenzer Str. II" die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungs­verfahren erhält die Bezeichnung "Koblenzer Str. II".

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Koblenzer Str.; im Osten durch das Flurstück 1784/23: im Süden durch die Grenze zwischen den Flurstücken 1783/6 und 1780/1 und im Hesten durch die Flurstücke 1791/ sowie 1872/3.

In das o.g. Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke einbezogen:

Gemarkung: Montabaur Grundbuchbezirk: Montabaur

Flur 5:

Flurstücke Nr.: 1791/2, 1791/3, 1794, 1796/1, 1797/1, 1797/2, 2822/2, 1784/23,

1784/25 1769/5 tlw. und 1783/6.

Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Karten­auszug dargestellt.

Beratungsergebnis '

Stadtrat Montabaur

Sitzung am

25 . 10.1994

TOP

11/5

_, En-

X } stimmig

Mit

_ Stimmen*

] mehrheit

Ja

23

Mein

0

Enthaftung

1

Laut

_. BeschtuS-

X) vorschtag

Ab­

weichender

_ Beschieß

j (Rückseite)

Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse (§ 22 GemO) an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.