Anlage Nr. 3
VERBAM0S6EMEIN0EVERMALTUM6
MONTABAUR
Besch!ußvor!age
Im Namen der """tabnur
- nicht*
öffentlich X öffentlich
Abt./Az.: Cwum
111/1 611.21 Be/Scho 16.09.1994
OfveitMch* Nr. (ggt M*ehtngv*m*t3
200/1994 Neufassung
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Q* Sitiunputfwiin
Haupt- und Finanzausschuß
13.10.1994
Stadtrat
25.10.1994
B*f*M
Einleitung des Baulandumlegungsvarfahrens nach § 47 BauGB für das Baugebiet "Koblenzer Str. II"
B**chMvo?tcM*g
Gemäß § 47 BauGB vom 08.12.1986 (BGB1.I. S. 2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Koblenzer Str. II" die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung "Koblenzer Str. II".
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Koblenzer Str.; im Osten durch das Flurstück 1784/23: im Süden durch die Grenze zwischen den Flurstücken 1783/6 und 1780/1 und im Hesten durch die Flurstücke 1791/ sowie 1872/3.
In das o.g. Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke einbezogen:
Gemarkung: Montabaur Grundbuchbezirk: Montabaur
Flur 5:
Flurstücke Nr.: 1791/2, 1791/3, 1794, 1796/1, 1797/1, 1797/2, 2822/2, 1784/23,
1784/25 1769/5 tlw. und 1783/6.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.
Beratungsergebnis '
Stadtrat Montabaur
Sitzung am
25 . 10.1994
TOP
11/5
_, En-
X } stimmig
Mit
_ Stimmen*
] mehrheit
Ja
23
Mein
0
Enthaftung
1
Laut
_. BeschtuS-
X) vorschtag
Ab
weichender
_ Beschieß
j (Rückseite)
Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse (§ 22 GemO) an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

