Entwurf „GmbH-Vertrag"
Stand 13.10.94 Seite 7
Oie Aufstellung und die Prüfung von Jahresabschluß und Lagebericht haben anatog § 86 Abs. 7 GemO in entsprechender Anwendung der Bestimmungen für Eigenbetriebe zu erfolgen; weiterhin ist gern. § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu verfahren.
§11
Hauswirtschaftüche Grundsätze
Die Stadt Montabaur bzw. die Rechnungsprüfungsbehörde der Gebietskörperschaft haben die Befugnisse aus § 54 Haushattsgrundsätzegesetz.
§12
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger
§13
Liquidation
Bei Auflösung der Gesellschaft fällt das Vermögen derselben an die Stiftung, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
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§14
Schiußbestimmungen
1 Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen des GmbH-Gesetzes.
2. Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt. Oer Vertrag soll vielmehr so ausgelegt oder umgedeutet werden, daß eine seinem Sinn und Zweck entsprechende angemessene Regelung gilt, die dem Willen der Vertragsschließenden am nächsten kommt.
3. Die mit der Gründung der Gesellschaft verbundenen Kosten (Notar. Gencht, Veröffentlichung. Beratung ) trägt die Gesellschaft bis zu einem Höchstbetrag von 40.000,- OM.
(Ort. Datum)
(Unterschrift)
(Notar)
; i
t
17.11.1994
Leg-Per.XI
08.12.1994
Leg-Per.XI
H :\GGMBH\GESVER7 DOC

