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Tagesordnungspunkt 11/6:
Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" für das Grundstück Nr. 210/43 Drucksache-Nr. 177/1994, Anlage Nr. 4
1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Bedenken und Anregungen wurden lediglich von einem Grundstücksnachbam, der Volksbank Westerwald eG, 56222 Ransbach-Baumbach, entsprechend dem Schreiben vom 04.08.1994 vorgebracht. Dieser Brief ist anliegend in Kopie beigefügt.
Die Bedenken und Anregungen können im Rahmen der gemeindlichen Abwägungen nicht berücksichtigt werden.
2. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Von seiten der Träger öffentlicher Belange wurden keine Einwendungen geltend gemacht.
Abstimmunoseroebnis zu Ziffer 1 und 2: mehrheitlich bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
angenommen
3. Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 19.04.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" mit folgendem Inhalt zu:
!. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf maximal 3 (bisher 2) festgeschrieben.
H. Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf maximal 13 m begrenzt, Bezugspunkt hierfür ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.
Hl. Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.
IV. Für die Errichtung des Gebäudes wird die bisherige Baugrenze im nordwestlichen Teil geringfügig erweitert.
V. Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
4. Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB und 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" als Satzung.
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 3 und 4: mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen angenommen
, 17.11.1994
^Leg-Per. XI
, 08.12.1994
: Leg-Per.XI

