Akte 
Sitzung 08. September 1994
Entstehung
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§13

Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge

(1) Der WahMeiter prüft die einzelnen Wahlvorschläge unverzüglich nach deren Eingang darauf, ob sie den Erfordernissen dieser Wahlordnung, des KWG und der Kommunalwahl- ordnung (KWO) genügen. Mänge! sollen von der Vertrauensperson sofort beseitigt werden. Die Mänge! müssen bis zur Entscheidung über die Zutassung der Wah!vorsch!äge behoben sein. Nach Ab!auf der Einreichungsfrist können fehlende Unterschriften nicht mehr beige­bracht werden.

(2) Der Wahlausschuß entscheidet spätestens am 30. Tag vor der Wah! über die!tigkeit und Zu!assung der Wahlvorschläge. Ein Wahlvorschlag ist zurückzuweisen, wenn er ver­spätet eingereicht wird oder den Anforderungen dieser Wahiordnung, des KWG und der KWO nicht entspricht.

§14

Reihenfolge und öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge

(1) Die Reihenfo!ge der Wahlvorschläge und die Bezeichnung der Listennummem richten sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Wah!vorsch!ages beim Wahlleiter.

(2) Der WahMeiter hat die zugelassenen WaMvorscMäge in der sich nach Abs. 1 ergebenden Reihenfo!ge bis spätestens am 12. Tag vor der WaM öffentlich bekanntzumachen.

(3) Im Falle von Listenverbindungen hat er die Kennwörter der Wahlvorschläge, die mitein­ander verbunden sind, spätestens am 10. Tag vor der Wah! öffentlich bekanntzumachen.

§15

Beschlußfähigkeit des Wahlvorstandes

(1) Der Wahlvorstand tritt auf Einladung durch den Wahlleiter am Wahltag zu Beginn der Wahlhandlung im Wahlraum zusammen.

(2) Der Wahlvorstand muß während der gesamten Wahlhandlung und der Feststellung des Wahlergebnisses beschlußfähig sein.

(3) Er ist bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern, unter denen sich stets der Wahlvor­steher und der Schriftführer oder deren Stellvertreter befinden müssen, beschlußfähig. Er be­schließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor­sitzenden.

§16

Öffentlichkeit und Dauer der Wahl

(1) Die Wahlhandlung ist öffentlich; sie dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

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