Akte 
Sitzung 08. September 1994
Entstehung
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2. Zustimmunosbeschtuß

Der Stadtrat stimmt dem Entwurf der Änderung des Bebauungsptanes einschtießtich Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung vorgeiegen hat und diesem Beschiußvorschtag beigefügt ist (Antage Nr. 4).

3. Verzicht auf die voraezoaene Büraerbeteitiauna nach $ 3 ! BauGB

Auf die vorgezogene Bürgerbeteitigung wird gemäß § 3 ) Nummer 2 BauGB verzichtet, da sich die Pianänderung nur unwesentiich auf das Piangebiet und die Nachbargebiete auswirkt. Den Bürgern wird außerdem im Rahmen des Austegungs- verfahrens nach § 3 H BauGB Getegenheit zur Erörterung gegeben.

4. Beschtuß zur öffentiichen Austeouno nach $ 3 it BauGB

Der Rat beschtießt die öffenttiche Austegung des Änderungsentwurfes (zeichnerische und texttiche Darstetiung, einschüeßiich Begründung gemäß § 3 )! BauGB).

5. Beteiiiouna der Träger öffentiicher Betanae nach 5 4 i BauGB

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!m Rahmen der öffentiichen Austegung wird gieichzeitig das Beteiiigungsverfahren ^ der Träger öffentiicher Beiange durchgeführt (§ 4 ii in Verbindung mit § 3 i! BauGB).

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2-5:13 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 4 Enthaitungen

Ratsmitgtied Schneider (CDU) hat wegen Voriiegen von Sonderinteresse (§ 22 GemO) an der Beratung und Beschiußfassung nicht mitgewirkt.

c) "Himmetfetd" für das Grundstück Ftur 39, Fturstücke 3 und 4, Am Himmetfetd 62; Antrag des Herrn Werner Schwickert; Änderungsbeschtuß gemäß §§ 2 i. V. m. 13! BauGB; Drucksache-Nr. 169/1994

Der Stadtrat beschiießt:

^ 1. Änderungsbeschtuß gemäß 6$ 2 in Verbindung mit 13 i BauGB

# Der Bebauungspian "Himmetfetd" wird für die Grundstücke: Am Himmetfetd 62, Ftur­

stücke 3 und 4, Ftur 39, wie fotgt geändert:

Zukünftige Festsetzungen_Bisherige Festsetzungen

a) Anzaht derVottgeschosse ttt, ttt Vottgeschosse

wobei das tetzte Geschoß das

Dachgeschoß ist

b) Höhe der bautichen Antage*

OKFF EG 108,00

Traufhöhe 115,00

Firsthöhe 120,00

c) Hauptdachneigung max. 38° Grad

Dachgauben 45° Grad

d) Grundftächenzaht (GRZ) 04 03

e) Geschoßftächenzaht (GFZ) 08 07 bzw. 09