§3
Ausschüsse des Stadtrats
(1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuß,
2. Rechnungsprüfungsausschuß,
3 Bauausschuß, * *
4 Kulturausschuß,
5. Umweitausschuß.
Die Regeiungen der StiAungssatzung für den Hospitaifonds der Stadt Montabaur über den StiAungsausschuß bieiben unberührt, ebenso die Regeiungen nach der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse bezügiieh der Bildung eines Umlegungsausschusses.
(2) Die in Abs. 1 Satz 1 genannten Ausschüssen bestehen aus neun Mitgliedern und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern sowie dem Bürgermeister oder seinem Vertreter als Vorsitzenden.
(3) Die Mitglieder und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus den Mitgliedern des Stadtrats gewählt. Die übrigen Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Stadtrats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt; mindestens die Hälfte der Mitglieder und Stellvertreter in nen bzw. Stellvertreter soll dem Stadtrat angehören.
§4
Vorbereitung der Entscheidungen des Stadtrats and der Ausschüsse
(1) Soweit einem Ausschuß keine abschließende Entscheidungsbefugnis über Angelegenheiten
übertragen ist, hat er innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Beschlüsse des Stadtrats vorzuberaten. Berührt eine Angelegenheit die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse, wird diese in gemeinsamer Sitzung der beteiligten Ausschüsse behandelt. Beschlüsse werden in getrennten y
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(2) Dem Haupt- und Finanzausschuß obliegt die Vorbereitung aller Entscheidungen des Stadtrats, sofern diese nicht nachfolgend einem anderen Au ssc hu ß über tr a ge n worden ist.
(3) Der Rechnungsptüfungsausschuß prüft die Jahresrechnung der Stadt und die WirtschaftKchkeh ^ und Sparsamke&^HsushahsfBhrung durch den Bürgermeister der Stadt und die Verbandsgemein&verwaltun&"^
(4) Der Haupt- und Finanzausschuß und der Bauausschuß sind gemeinsam für die Vorbereitung der'*'','
Entscheidungen des Stadtrats in folgenden Angelegenheiten zuständig: *
1 Beschlüsse im Rahmen der Bauleitplanung und der Sicherung der Bauleitplanung;
2. Entscheidungen und Stellungnahmen im Rahmen der
Raumordnung, Regional-, Flächermutzunga- und Entwickhmga- und Landschaftsplanung sowie der Fachplanungen und Planfeststeüungs- **
verfahren anderer Planungsträger;
3. Entwicklungsvorhaben;.
4. Bauvorhaben der Stadt.

