Akte 
Konstituierende Sitzung 11. August 1994
Entstehung
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dauernd aufzubewahren und unter Verschluß zu halten Anderen Personen als den in der Sitzung anwesenden Ratsmitgliedem und Stadtbeigeordneten darf die Tonbandaufzeichnung nicht zugänglich gemacht werden.

Einzelne Ratsmitglieder können verlangen, daß ihre in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Ausführungen unmittelbar nach der Unterzeichnung der Niederschrift durch die dafür nach Absatz 2 bestimmten Personen gelöscht werden.

(7) Andere Personen als der Schriftführer dürfen Tonbandaufzeichnungen nur vornehmen, wenn der Rat dies ausdrücklich gebilligt hat; einzelne Ratsmitglieder können jedoch verlangen, daß ihre Ausführungen nicht aufgezeichnet werden.