Akte 
Sitzung 31. Mai 1994
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Tagesordnungspunkt 4:

Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" für das Flurstück Nr. 87/4 (Flur 45) - Im Schützengrund 1 (Drucksache Nr. 116/1994*)

Beschluß:

1. Anderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird wie folgt geändert:

Das Flurstück 87/4, Flur 45, Im Schützengrund 1, wird als Fläche für eine Sportanlage "Schießanlage" ausgewiesen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung gekennzeichnet.

Durch diese Änderung wird die bisher festgelegte Nutzung als Baugrundstück aufgehoben.

2. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes einschl. Begründung in der Form zu, wie sie in dieser Beschlußvorlage dargestellt ist.

3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwe­sentlich auswirkt.

4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 4 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschl. der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungs­verfahren der Täger öffentlicher Belange entsprechend den Bestimmungen der §§ 4 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Tagesordnungspunkt 5:

Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Flurstück Nr. 226/2, Jupiter­straße 7 (Drucksache-Nr. 107/1994*)

Beschlüsse:

a) Beratung und Beschlußfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Anhörung der betroffenen Grundstücksnachbarn gemäß § 13 Abs.

1 BauGB:

Die mit Schreiben vom 29.03.1994 vorgebrachten Bedenken und Anregungen des Grundstücksnachbarn Dieter Schmidt, Saturnstraße 4, 56410 Montabaur, können im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig