Akte 
Sitzung 31. Mai 1994
Entstehung
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b) Zustimmungsbeschluß und Satzungsbeschluß:

Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 10.03.1994 eingeleiteten ver­einfachten Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" mit folgendem Inhalt zu:

1. Statt der bisher vorgesehenen Bebauung mit einem Einzelhaus wird für das Flurstück 226/2, Flur 39 die Bebauung mit Reihenhäusern mit höch­stens 6 Mohneinheiten für zulässig erklärt.

2. Die im Bebauungsplan vorgesehene Festsetzung der Firstrichtung wird für das genannte Flurstück aufgehoben.

3. Die Errichtung der vorgesehenen 3 Garagen ist für das bezeichnet^ Flur­stück außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

4. Die beigefugte Planskizze (Anlage Nr. 2) wird Bestandteil der Änderungs­satzung

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" als

Satzung (§§ 10 BauGB und 24 GemO).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Tagesordnungspunkt 6:

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1993 (Druck- sache-Nr. 103/1994*)

Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Leistung der in Anlage Nr. 3 ausgeführten erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1993 zu. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Tagesordnungspunkt 7:

Neueinrichtung eines Stadtwaldes Montabaur;

Erörterung und Beschlußfassung des neuen Forsteinrichtungswerkes (Drucksache- Nr. 106/1994*)

Ratsmitglied Dr. Jacoby (CDU) nimmt zum vorliegenden Forsteinrichtungswerk Stellung. Er begrüßt den Zehnjahresplan als eine umsichtige Planung, die für den Stadtwald den Grundsatz der naturnahen Forstwirtschaft unter Vermeidung von Kahl Schlägen zur Förderung der Verjüngung festlegt. Dr. Jacoby betont, das vorliegende Maidbauprogramm sei anspruchsvoll, und daher in der Anfangs­phase nur im Gatter möglich.

Ratsmitglied Lorenz (BfM) bezieht sich in seinen Ausführungen auf aktuelle Presseberichte zum problematischen Verhältnis zwischen Jägern und der Forst­wirtschaft. Er fragt an, wie man angesichts der vorgetragenen Notwendigkeit zur Einrichtung von Gattern zu einem zufriedenstellenden Interessenausgleich zwischen Mild und Maid kommen könne.