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Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Montabaur über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "ICE-Bahnhof Montabaur" in der vorgelegten Fassung (Anlage Nr. 1). Bestandteil der Satzung sind die textliche Begründung, der Erläuterungsbericht und die Abgrenzung des Geltungsbereiches in einem Lageplan 1:1000.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis:
13 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen
Die Ratsmitglieder Schneider (CDU) und Marx (CDU) haben an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
Tagesordnungspunkt 3:
/g, Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der städtebaulichen Entwick- ^ lungsmaßnahme "ICE-Bahnhof Montabaur" (Drucksache-Nr. 123/1994)
# Ratsmitglied Bächer (SPD) erläutert vor der Abstimmung, nachdem der Grundsatzbeschluß gefaßt sei, akzeptiere man diese Mehrheitsentscheidung und stimme daher dem Beschlußvorschlag zu Punkt 3 zu.
Beschluß:
Für das Gebiet, für das der Stadtrat in seiner heutigen Sitzung den Erlaß der "Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches 'ICE-Bahnhof Montabaur' beschlossen hat, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt grob dargestellt ein Gebiet, das begrenzt wird
im Norden: im Osten: im Süden:
- im Westen:
von der Trasse der ICE-Neubaustrecke von der Tonnerrestraße
vom Grundstück des Arbeitsamtes Montabaur, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Alleestraße (tlw.), der Straße "Allmannshausen"/Staudter Straße (tlw.), der Randbebauung im Bereich der Straße "Allmannshausen", des Betriebsgeländes der Fa. Volkmann & Roßbach und der Hohen Straße (tlw.), der Werkstraße
von der Esche!bacher Straße (L 313)
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "ICE-Bahnhof Montabaur".
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Hinweis:
An der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ratsmitglieder Schneider (CDU) und Marx (CDU) gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
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