Akte 
Sitzung 31. Mai 1994
Entstehung
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Information der betroffenen Bürger eingerichtet werden, sowie eine realisti­sche Bodenwertermittlung und Fortschreibung erfolgen. Daneben könnten dann noch Aussagen über die zusätzlichen Verkehrsbelastungen für die Stadtteile Horressen, Eschelbach und Eigendorf aufgenommen werden.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) spricht die umfangreichen Auswirkungen des ICE- Bahnhofes auf die Stadt Montabaur und Umgebung an. Er weist darauf hin, daß rund 3.000 Einwohner mehr sich auch auf die Kindergartenplätze, die Schulka- pazitäten bis hin evtl, zu den Sportplätzen und anderen städtischen Einrich­tungen auswirken werden. Der in der textlichen Begründung der Satzung aufge­zeigte Kostenrahmen sei somit nicht allumfassend. Angesichts der im Begrün­dungstext genannten Grundstückspreise macht Schweizer die Zustimmung der FWG- Fraktion von der rechtlichen Verbindlichkeit dieser Aussagen abhängig. Soweit es sich hier nur um einen "Rahmenplan" handele, werde man der vorliegenden Satzung zustimmen. Ansonsten werde zunächst eine Sitzungsunterbrechung bean­tragt.

Ratsmitglied Lorenz (BfM) geht in seinen Ausführungen ebenfalls auf die Vorge­schichte des ICE-Bahnhofes ein. Er kritisiert im laufenden Verfahren die An- ^ liegerbeteiligung als nicht ausreichend und bezweifelt angesichts der derzei­tigen Konzeption die Aussage, daß durch die Entwicklungsmaßnahme keiner der ^ Anlieger schlechter gestellt werde. Lorenz schließt sich abschließend dem An- trag der SPD-Fraktion an.

Im Verlaufe einer weiteren kontroversen Diskussion stellen der Vorsitzende und die beteiligten Planungsbüros nochmals klar, daß mit dem Satzungsbeschluß ausschließlich die Festlegung der Grenzen des Entwicklungsgebietes erfolge.

Die textliche Begründung sei als Rahmenplan zu bewerten. Die genannten Boden­preise stellten Eingangswerte dar. Bei den konkreten Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern werde die jeweils aktuelle allgemeine Wertsteigerung einbezogen.

Zum Zeitfaktor weist der Vorsitzende darauf hin, daß im September/Oktober vor­aussichtlich die Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Bekanntermaßen würden hier relativ kurze Fristen für die Stellungnahmen der Städte und Gemein­den gesetzt. Um dann Bewertungen vornehmen zu könnnen, sei es notwendig, von ^ Seiten der Verwaltung und des Rates bereits selbst ein Konzept zu haben. Vor diesem Hintergrund habe der Vorsitzende bereits im Vorjahr vorgeschlagen, vor- W bereitende Untersuchungen durchzuführen. Die Mehrheit des Rates habe dem zuge­stimmt. Man stehe nun am Ende der vorbereitenden Untersuchungen. Als nächster Schritt sei die Entscheidung über die Entwicklungssatzung zu treffen. Wenn diese Beschlußfassung hinausgeschoben werde, sei absehbar, daß man im Oktober in größter Eile eine Stellungnahme und eigene Vorstellungen zu entwickeln habe.

Herr Kalscheuer, Büro BauGrund, erläutert zum Thema "Grundstückspreise", die mehrfach zitierte Stichtagsregelung zum 15.01.1993 stelle lediglich die Quali­tät der Grundstücke im Entwicklungsgebiet fest (Unterscheidung in Bauerwar­tungsland, Rohbauland, Ackerland bzw. bebaute Grundstücke). Der konkrete Grund­stückswert in DM werde mit der vorliegenden Satzung nicht beschlossen. Dieser werde anhand eines Verkehrswertgutachtens zum Zeitpunkt des konkreten Grund­stückankaufes festgelegt.

Auf Vorschlag der FWG-Fraktion erfolgt eine Sitzungsunterbrechung. Im Anschluß daran faßt der Stadtrat folgende Beschlüsse:

1. Der Rat lehnt den Vertagungsantrag der SPD-Fraktion zu diesem Tagesordnungs­punkt ab.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

13 Nein-Stimmen

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