Akte 
Sitzung 14. April 1994
Entstehung
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Ratsmitglied Lorenz (BfM) regt an, die Daten zur Tiefgarage konkreter zu for­mulieren. Ziel sollte sein, daß die Garage mindestens die Stellplätze für die Belegschaft abdecke.

Der Vorsitzende erläutert, der Stellplatznachwels werde noch geprüft. Es sei wahrscheinlich zu erwarten, daß die Kapazitäten der Tiefgarage zusammen mit den oberirdischen Stellplätzen die gesetzlich geforderten Plätze noch über­träfen. Angesichts dessen sei die Durchsetzung einer größeren Zahl von Tief­garagenplätzen rechtlich nicht möglich.

Beschluß:

1. Änderunqsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Der Bebauungsplan "Llndchen" wird wie folgt geändert:

1.1 Die Zahl der Vollgeschosse wird auf max. 3 (bisher 2) festgeschrieben.

1.2 Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 13 m begrenzt; Bezugspunkt hierfür Ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.

1.3 Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.

1.4 Für die Errichtung des Gebäudes wird die Baugrenze Im nordwestlichen Teil geringfügig erweitert.

2. Zustlmmunqsbeschluß

Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes (elnschl. Begründung) ln der Form zu, wie sie ln der Beschlußvorlage dargestellt Ist und sich aus der beigefugten Plansklzze ergibt (Anlage Nr. 6) .

3. Verzicht auf die vorqezoqene Bürqerbetelllqunq nach § 3 Abs. 1 BauGG

Auf die vorgezogene Bürgerbetelllgung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzich­tet, da sich die Planänderung auf das Plangeblet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.

4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einleitung

des Betel!Iqunqsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach §§ 4 Abs. 2

1. V. m. 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes elnschl, Begründung und Plansklzze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Betelllgungsver- fahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§§ 4 Abs. 2 1. V. m.

3 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stlmmmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung