11 -
3
3P
f
Ratsmitglied Lorenz (BfM) regt an, die Daten zur Tiefgarage konkreter zu formulieren. Ziel sollte sein, daß die Garage mindestens die Stellplätze für die Belegschaft abdecke.
Der Vorsitzende erläutert, der Stellplatznachwels werde noch geprüft. Es sei wahrscheinlich zu erwarten, daß die Kapazitäten der Tiefgarage zusammen mit den oberirdischen Stellplätzen die gesetzlich geforderten Plätze noch überträfen. Angesichts dessen sei die Durchsetzung einer größeren Zahl von Tiefgaragenplätzen rechtlich nicht möglich.
Beschluß:
1. Änderunqsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Der Bebauungsplan "Llndchen" wird wie folgt geändert:
1.1 Die Zahl der Vollgeschosse wird auf max. 3 (bisher 2) festgeschrieben.
1.2 Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 13 m begrenzt; Bezugspunkt hierfür Ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.
1.3 Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.
1.4 Für die Errichtung des Gebäudes wird die Baugrenze Im nordwestlichen Teil geringfügig erweitert.
2. Zustlmmunqsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes (elnschl. Begründung) ln der Form zu, wie sie ln der Beschlußvorlage dargestellt Ist und sich aus der beigefugten Plansklzze ergibt (Anlage Nr. 6) .
3. Verzicht auf die vorqezoqene Bürqerbetelllqunq nach § 3 Abs. 1 BauGG
Auf die vorgezogene Bürgerbetelllgung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangeblet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einleitung
des Betel!Iqunqsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach §§ 4 Abs. 2
1. V. m. 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes elnschl, Begründung und Plansklzze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Betelllgungsver- fahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§§ 4 Abs. 2 1. V. m.
3 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stlmmmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

