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1.1 Die bisher vorgesehene Fläche für den Gemeinbedarf / Spielplatz wird zugunsten einer Wohnbebauung aufgegeben. Zu diesem Zweck wird die zur Verfügung stehende Fläche geteilt und zwei Baugrundstücke ausgewiesen.
1.2 Für das Flurstück 98 wird insgesamt als Art der baulichen Nutzung ein reines Wohngebiet im Sinne des § 3 Baunutzungsverordnung festgeschrieben.
1.3 Die Grundflächenzahl (GRZ) wird - wie im angrenzenden Plangebiet auch - auf 0,3 und die Geschossigkeit auf 1,0 festgesetzt. Außerdem sind nur Einzelhäuser mit Satteldach in offener Bauweise zulässig.
1.4 Für den unmittelbar am Sonnenring gelegenen Teil des Grundstückes wird außerdem die einzuhaltende Firstrichtung vorgegeben.
1.5 Die bisherigen Festsetzungen, die das Flurstück 98 betrafen, werden durch diese Änderung gegenstandslos.
1.6 Die verkehrsmäßige Anbindung des zweiten Grundstücksteils wird über den Weg Parzelle Nr. 88 erfolgen.
2. Zustimmunqsbeschluß
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes (einschl.
Begründung) in der Form zu, wie er
- dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat
- durch die Verwaltung erstellt wurde und
- der Beschlußvorlage beigefügt ist (Anlage Nr. 5) .
3. Durchführung der vorqezoqenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form
durchgeführt, daß der Änderungsentwurf für die Dauer von einem Monat beim
Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
4. Einleitung des Beteiliqunqsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB
Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 7: Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" für das Flurstück 2101/8 (Drucksache-Nr. 67/1994*)
Ratsmitglied Hebgen (CDU) spricht sich für den vorliegenden Beschlußvorschlag aus. Eine entsprechende Entscheidung diene der Fortführung der bisherigen Bebauung und sei ein aktiver Beitrag zur Wirtschaftsförderung.
Ratsmitglied Bächer (SPD) bittet angesichts des vorgesehenen Verzichts auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung darum, zumindest die unmittelbaren Anwohner über die Änderung des Bebauungsplanes zu informieren.
31.05.1W
Leg-Per.
11.08.1994
Leg.-Per.XI
08.09.1994
Leg.-Per.XI
25.10.1994
Leg-Per.Xl
17.11.
Leg-Per.
O8.i2.i994
Leg-Per.x?
Der Vorsitzende sagt zu, die Bauabteilung werde die Anlieger entsprechend anschreiben.

