Akte 
Sitzung 14. April 1994
Entstehung
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Beschluß:

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Der Bebauungsplan "Himmelfeld" wird für das an der Straße "Am Himmelfeld"

gelegene Flurstück Nr. 16/2 wie folgt geändert:

1.1 Das bisher als Fläche für den Gemeingebrauch "Bolzplatz" vorgesehene Gelände wird in fünf Grundstücke aufgeteilt.

1.2 Für den gesamten Bereich wird als Art der baulichen Nutzung "MR" im Sinne des § 3 Baunutzungsverordnung festgelegt.

1.3 Die Grundflächenzahl (GRZ) wird - wie im angrenzenden Plangebiet auch auf 0,3, die Geschossigkeit auf 1,0 festgesetzt. Darüber hinaus sind nur Einzelhäuser mit Satteldächern zugelassen, die in offener Bauweise zu errichten sind.

1.4 Die bisherigen, dieses Grundstück betreffenden Festsetzungen, werden durch diese Änderung gegenstandslos.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

2. Zustimmunqsbeschluß

Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes (einschl.

Begründung) in der Form zu, wie er

- dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat

- durch die Verwaltung erstellt wurde und

- der Beschlußvorlage beigefügt ist (Anlage Nr. 4) .

3. Durchführung der vorqezoqenen Bürqerbeteiliqunq nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form

durchgeführt, daß der Änderungsentwurf für die Dauer eines Monats beim Bau

amt eingesehen werden kann.

4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange ge­

mäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 6: Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Flurstück Nr. 98 an der Straße "Sonnenring"

(Drucksache-Nr. 89/1994*)

Beschluß:

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Der Bebauungsplan "Himmelfeld" wird für das am "Sonnenring" gelegene Flur­stück Nr. 98 wie folgt geändert: