Akte 
Sitzung 10. März 1994
Entstehung
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zunächst noch Im Rahmen des Zuschußverfahrens die Entscheidung über den Antrag auf einen vorzeitigen Baubeginn abzuwarten ist.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

2. Der Antrag von Ratsmitglied Schweizer (FWG), die Auftragsvergabe einschließ­lich Trennwand vorzusehen, wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

13 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

3. Dem Antrag von Ratsmitglied Hebgen (CDU), im Auftrag die Vorrichtung für eine Trennwand mit zu vergeben, die Lieferung der Trennwand selbst jedoch noch zurückzustellen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen

2 Enthaltungen

Punkt 11/5: Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Flurstück Nr. 226/2 (Flur 39)

(Drucksache-Nr. 38/1994)

Beschluß:

1. Änderunqsbeschluß

Auf Antrag der Grundstückseigentümer, der Eheleute Pfeiffer, Wallmerod, wird der Bebauungsplan "Am Himmelfeld" dahingehend geändert, daß für das genannte Grundstück statt der bisher vorgesehenen Bebauung mit einem Ein­zelhaus eine Bebauung mit 3 Reihenhäusern mit 6 Wohneinheiten für zulässig erklärt wird.

Die Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich außerdem darauf, daß eine Errichtung der Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zuläs­sig ist.

Die als Anlage Nr. 3 beiqeqebene Planskizze wird Bestandteil des Änderungs­beschlusses.

2. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nur unwesentlich berührt, so daß ein Planänderungsverfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB verein­facht durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 11/6: Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeord­neten

(Drucksache-Nr. 39/1994)

Hinweis:

Die Sitzungsleitung übernimmt III. Beigeordneter Maur. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken, I. Beigeordneter Dr. Hütte und II. Beigeordneter Trumm verlassen den Sitzungstisch. Sie nehmen an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tages­ordnungspunkt nicht teil (§ 22 Abs. 1 GemO).