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3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2
BauGB-MaßnahmenG)
Auf die vorgezogene Bürgerbetelligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt. Den Bürgern wird im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes (zeichnerische und textliche Darstellung) -einschl. Begründung - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
Tagesordnungspunkt 11/4:
Business-Park Montabaur
- Aufnahme eines Darlehens durch die Stadtentwicklung Montabaur GmbH
- Übernahme einer Ausfall-Bürgschaft für das von der Stadtentwicklung Montabaur GmbH aufzubringende Darlehen durch die Stadt Montabaur (Drucksache-Mr. 18/1994*)
Der Vorsitzende erläutert, daß im öffentlichen Sitzungsteil nur noch über die Übernahme einer Ausfall-Bürgschaft seitens der Stadt Montabaur zu entscheiden sei.
10.03.1994
Leg.-Per. x
14.04.
Leg-Per.
N.R.199%
Le^er. X.W
31 . 05.199
Leg-Per.
1.08.1994
eg.-Per.XI
J8.09.1994
.eg.-Per.XI
.'gB
1
25.10.1994 Leg-Per.XI
am, Er erklärt, daß bei der Kreditaufnahme durch die Stadtentwicklung Montabaur GmbH die Gewährung eines Kommunaldarlehens mit bis zu 0,5 % günstigeren Konditionen — von der Übernahme einer Ausfall-Bürgschaft durch die Stadt Montabaur abhängig ^ sei. Nach übereinstimmenden Erklärungen der Kreditinstitute könne ansonsten an eine privatrechtliche Gesellschaft - auch wenn diese wie bei der Stadtentwicklung Montabaur GmbH hundertprozentige Tochter der Stadt Montabaur sei - ein Kommunal- darlehen nicht gewährt werden.
Ratsmitglied Manns (CDU) spricht sich namens der CDU-Fraktion für die Übernahme der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausfall-Bürgschaft aus. Er betont, daß hierdurch keine zusätzlichen Risiken auf die Stadt zukämen, da diese bereits durch die von der Nassauischen Sparkasse Limburg gewährten Bankbürgschaften zur Absicherung des Mietvertrages und des Erbbaurechtsvertrages gegenüber der Stadtentwicklung Montabaur GmbH abgedeckt wären.
Ratsmitglied Windeck (FWG) spricht sich gegen die Übernahme der vorgeschlagenen Bürgschaft aus.
Ratsmitglied Bartholome (SPD) stimmt einer Bürgschaftsübernahme namens der SPD- Fraktion zu.
17.11.1994
Leg-Per.XI
08.12.M94
Leg-Per.Xf

