I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
Tagesordnungspunkt 1/1
Grundstücksangelegenheiten a) Vorkaufsrecht der Stadt Montabaur, Grundstücksvertrag, Haus Kantstraße 17, Flur 2, Flurstück 111/32, Größe 276 m
10.03.1994
Leg.-Per. )
14.04.1$%/
Anlage Nr. 1 (Drucksache-Nr. 05/1994*)
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199#W
e9-Per. X"
H.05.M
eg-Per.
L08.1994 -Per.XI
Der Vorsitzende erläutert auf Anfrage von Ratsmitglied Elsner (SPD) den rechtlichen Hintergrund zum im vorliegenden Fall bestehenden Vorkaufsrecht der Stadt Montabaur. Die Kosten, die bei Ausübung des Vorkaufsrechtes auf die Stadt zukämen, beliefen sich auf die Beurkundungskosten sowie evtl, nachgewiesene zusätzliche Aufwendungen, die der Familie Rhode bereits im Vertrauen auf die Gültigkeit des mit der Nassauischen Heimstätte geschlossenen Grundstückskaufvertrages entstanden seien. Über die Anerkennung dieser Aufwendungen der Familie Rhode sei noch konkret zu verhandeln.
^ Ratsmitglied Manns (CDU) trägt vor, die CDU-Fraktion werde sich mehrheitlich für die Ausübung des Vorkaufsrechtes aussprechen.
Ratsmitglied Bartholome (SPD) plädiert ebenfalls für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes. Er spricht sich außerdem dafür aus, nochmals die Nassauische Heimstätte aufzufordern, die Stadt frühzeitig von ihren Verkaufsabsichten zu unterrichten. Auf diesem Wege könnten bei Ausübung des städtischen Vorkaufsrechtes Probleme mit Kaufinteressenten bzw. Käufern vermieden werden.
Der Vorsitzende erläutert, die Nassauische Heimstätte sei in diesem Sinne bereits angesprochen worden; es sei jedoch von Seiten der Verkäuferin noch keine Verfahrensänderung herbeigeführt worden. Im übrigen sei es jedoch gesetzlich so geregelt, daß grundsätzlich erst bei Vorliegen eines konkreten Grundstückskaufvertrages über das städtische Vorkaufsrecht zu entscheiden sei.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) spricht sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes im vorliegenden Fall aus. Er betont, hierdurch werde kein neuer Wohnraum geschaffen, so daß man in Zeiten knapper Haushaltsmittel von einem Ankauf ab- sehen solle.
Im Anschluß an eine kontroverse Diskussion stellt der Vorsitzende den Vorschlag der Verwaltung sowie die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zur Abstimmung, das Vorkaufsrecht vor dem Hintergrund auszuüben, daß die Stadt auf diesem Wege selbst künftig vermehrt günstigen Wohnraum anbieten könne.
Beschluß:
Der Stadtrat lehnt die Ausübung des Vorkaufsrechtes Kantstraße 17, Montabaur, ab.
Grundstückskaufvertrag
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
11 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
0.09.1994
3g.-Per.XI
25.10.1994
Leg-Per.xi
17.11.199
Leg-Pey.X
Leg-Per.x;

