Akte 
Sitzung 08. Februar 1994
Entstehung
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I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

Tagesordnungspunkt 1/1

Grundstücksangelegenheiten a) Vorkaufsrecht der Stadt Montabaur, Grundstücksvertrag, Haus Kantstraße 17, Flur 2, Flurstück 111/32, Größe 276 m

10.03.1994

Leg.-Per. )

14.04.1$%/

Anlage Nr. 1 (Drucksache-Nr. 05/1994*)

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H.05.M

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L08.1994 -Per.XI

Der Vorsitzende erläutert auf Anfrage von Ratsmitglied Elsner (SPD) den recht­lichen Hintergrund zum im vorliegenden Fall bestehenden Vorkaufsrecht der Stadt Montabaur. Die Kosten, die bei Ausübung des Vorkaufsrechtes auf die Stadt zu­kämen, beliefen sich auf die Beurkundungskosten sowie evtl, nachgewiesene zu­sätzliche Aufwendungen, die der Familie Rhode bereits im Vertrauen auf die Gül­tigkeit des mit der Nassauischen Heimstätte geschlossenen Grundstückskaufvertrages entstanden seien. Über die Anerkennung dieser Aufwendungen der Familie Rhode sei noch konkret zu verhandeln.

^ Ratsmitglied Manns (CDU) trägt vor, die CDU-Fraktion werde sich mehrheitlich für die Ausübung des Vorkaufsrechtes aussprechen.

Ratsmitglied Bartholome (SPD) plädiert ebenfalls für die Wahrnehmung des Vor­kaufsrechtes. Er spricht sich außerdem dafür aus, nochmals die Nassauische Heim­stätte aufzufordern, die Stadt frühzeitig von ihren Verkaufsabsichten zu unter­richten. Auf diesem Wege könnten bei Ausübung des städtischen Vorkaufsrechtes Probleme mit Kaufinteressenten bzw. Käufern vermieden werden.

Der Vorsitzende erläutert, die Nassauische Heimstätte sei in diesem Sinne bereits angesprochen worden; es sei jedoch von Seiten der Verkäuferin noch keine Ver­fahrensänderung herbeigeführt worden. Im übrigen sei es jedoch gesetzlich so geregelt, daß grundsätzlich erst bei Vorliegen eines konkreten Grundstückskauf­vertrages über das städtische Vorkaufsrecht zu entscheiden sei.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) spricht sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrech­tes im vorliegenden Fall aus. Er betont, hierdurch werde kein neuer Wohnraum geschaffen, so daß man in Zeiten knapper Haushaltsmittel von einem Ankauf ab- sehen solle.

Im Anschluß an eine kontroverse Diskussion stellt der Vorsitzende den Vorschlag der Verwaltung sowie die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zur Abstim­mung, das Vorkaufsrecht vor dem Hintergrund auszuüben, daß die Stadt auf diesem Wege selbst künftig vermehrt günstigen Wohnraum anbieten könne.

Beschluß:

Der Stadtrat lehnt die Ausübung des Vorkaufsrechtes Kantstraße 17, Montabaur, ab.

Grundstückskaufvertrag

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

11 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

0.09.1994

3g.-Per.XI

25.10.1994

Leg-Per.xi

17.11.199

Leg-Pey.X

Leg-Per.x;