Akte 
Sitzung 21. Dezember 1982
Entstehung
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Punkt 11/2: Vorlage Nr. 357

Beratung und Beschlußfassung über eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe des Hospitalfonds im Haushaltsjahr 1982

Der Stadtrat beschließt mit 27 Ja-Stimmen:

Der Rat stimmt der Leistung einer weiteren erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 bei der Haushaltsstelle 430.932 (Erwerb von Grundstücken für den Hospitalfonds) Haushaltsansatz: 0,-- DM in Höhe von 1.800,-- DM zu.

Die Deckung erfolgt durch Einsaprungen bei den Erschließungskosten (HHSt. 430.950). Punkt 11/3: Vorlage Nr. 358

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger Öffentlicher Belange zur Bebauungsplanänderung "Altstadt II" im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen:

Der Stadtrat nimmt die von den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Be­teiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG vorgebrachten Bedenken und Anregunget zur Kenntnis und faßt folgende Beschlüsse:

1. Industrie- und Handelskammer Koblenz, Bezirksstelle Montabaur:

Die IHK trägt vor, daß die vorgesehenen Änderungen nicht ohne negativen Einfluß auf die Aufrechterhaltung und Entwicklung des Geschäftsbetriebes der Fa. Möbelvertriebs-GmbH Montabaur sind. So würden in erheblichem Aus­maß die Verkehrs- und Parkflächen der Firma eingeschränkt, was zu Erschwer­nissen bei der Anlieferung und dem Antransport der Waren führen würde.

Des weiteren seien Erweiterungsmöglichkeiten des Unternehmens eingeschränkt. Zwar würde Bestandsschutz gewährt, jede anderweitige Nutzung des Gebäudes sei jedoch künftig ausgeschlossen.

Die Bedenken werden zurückgewiesen.

2. Kevag Koblenz:

Die Kevag, Koblenz regt an, vorhandene Versorgungsanlagen und -einrichtungen sowie die notwendigen Versorgungsstreifen im Bebauungsplan nachrichtlich darzustellen.

Die Anregung der Kevag wird berücksichtigt.

3. Landesamt für Denkmalpflege, Mainz:

Das Landesamt für Denkmalpflege regt an, die im Plangebiet liegende Bauzeile der Bahnhofstraße als Teil einer Denkmalzone zu kennzeichnen.

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.

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