Akte 
Sitzung 25. November 1982
Entstehung
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Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher auspeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungs­plan in Kraft tritt, spätestens aber am 31. Oktober 1983.

Montabaur,

( Mangels ) Bürgermeister