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Lorenz die Zahl der abgegebenen Stimmen nicht mit der Zahl der anwesenden Ratsmitglieder übereinstimmt. Die Abstimmung über den Antrag von Ratsmitglied Lorenz wird daraufhin wiederholt. Es wird folgendes Abstimmungsergebnis festgestellt:
11 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Damit ist der Antrag bei Stimmengleichheit gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 GemO abgelehnt.
Anschließend wird über den Inhalt der Vorlage Nr. 336 in der ursprünglichen Form abgestimmt.
2. Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen:
a) Für einen Teilbereich der Wagnerstraße und die Grundstücke 98/1, 98/2, 251/1, 251/2 und 73/1 sowie Teilflächen der Grundstücke 176 bis 189 wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
b) Die Verbandsgemeinde wird gebeten, die Parzellen 73/1 und 251/2 in die Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur aufzunehmen und als Gewerbegebiet auszuweisen.
c) Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Durchführung der Planungsarbeiten beauftragt.
Punkt 11/6: Vorlage Nr. 337
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes
"Hemchen"
1. Änderungsbeschluß
2. Zustimmungsbeschluß
3. Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:
1. Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:
a) Die Festsetzung über die Mindestgröße für die Bauplätze wird von 700 qm auf 450 qm herabgesetzt.
b) Im Bereich "Farenau" wird teilweise ein Grunddienstbarkeitsweg ausgewiesen.
c) Im Bereich der Spedition Diel wird als Zuwegung zu den in Richtung Eigendorf gelegenen Grundstücken ein Feldweg ausgewiesen.
d) Statt der im Bebauungsplan ausgewiesenen Verbindungsstraße zwischen dem Hemchenweg und der neu anzulegenden Planstraße "A" wird ein 1,50 m breiter Fußweg ausgewiesen. Im Bereich der Parzellen 15/369 (tlw.), 14/369, 370, 371, 372, 373 (tlw.) werden zwei Parzellen gebildet und eine Bebauung
in Doppelhausweise zugelassen.
e) In der Verlängerung der Bonner Straße wird der vorhandene 2,50 m breite Fußweg so ausgeweitet, daß zwei Bauplätze ausgewiesen werden.
s/om
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i/111
3 vom z. 1982
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