Akte 
Sitzung 21. Oktober 1982
Entstehung
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Lorenz die Zahl der abgegebenen Stimmen nicht mit der Zahl der anwesenden Ratsmitglieder übereinstimmt. Die Abstimmung über den Antrag von Ratsmit­glied Lorenz wird daraufhin wiederholt. Es wird folgendes Abstimmungser­gebnis festgestellt:

11 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Damit ist der Antrag bei Stimmengleichheit gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 GemO abgelehnt.

Anschließend wird über den Inhalt der Vorlage Nr. 336 in der ursprünglichen Form abgestimmt.

2. Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen:

a) Für einen Teilbereich der Wagnerstraße und die Grundstücke 98/1, 98/2, 251/1, 251/2 und 73/1 sowie Teilflächen der Grundstücke 176 bis 189 wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

b) Die Verbandsgemeinde wird gebeten, die Parzellen 73/1 und 251/2 in die Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur aufzunehmen und als Gewerbegebiet auszuweisen.

c) Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Durchführung der Planungs­arbeiten beauftragt.

Punkt 11/6: Vorlage Nr. 337

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes

"Hemchen"

1. Änderungsbeschluß

2. Zustimmungsbeschluß

3. Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG

4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

1. Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:

a) Die Festsetzung über die Mindestgröße für die Bauplätze wird von 700 qm auf 450 qm herabgesetzt.

b) Im Bereich "Farenau" wird teilweise ein Grunddienstbarkeitsweg ausge­wiesen.

c) Im Bereich der Spedition Diel wird als Zuwegung zu den in Richtung Eigen­dorf gelegenen Grundstücken ein Feldweg ausgewiesen.

d) Statt der im Bebauungsplan ausgewiesenen Verbindungsstraße zwischen dem Hemchenweg und der neu anzulegenden Planstraße "A" wird ein 1,50 m breiter Fußweg ausgewiesen. Im Bereich der Parzellen 15/369 (tlw.), 14/369, 370, 371, 372, 373 (tlw.) werden zwei Parzellen gebildet und eine Bebauung

in Doppelhausweise zugelassen.

e) In der Verlängerung der Bonner Straße wird der vorhandene 2,50 m breite Fußweg so ausgeweitet, daß zwei Bauplätze ausgewiesen werden.

s/om

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3 vom z. 1982

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