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f) Im Bereich der Flurstücke 509, 375/2, 374/2, 478, 479, 480, 481, 482, 483 wird die Baugrenze bis auf 3,00 m an die Eigentumsgrenzen herangeführt.
g) Im Bereich des Grundstückes Flur 4, Parzelle 508 wird die Nutzungsgrenze dergestalt geändert, daß sie an der jetzigen Eigentumsgrenze des Flurstückes vorbeiführt.
2. Die Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
3. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO
an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 11/7: Vorlage Nr. 338
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" im Bereich des Flurstückes 3235
Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen:
Der Bebauungsplan "Altstadt I" - westlicher Bereich - wird geändert dergestalt, daß im Bereich des Flurstückes 3235 eine private Verkehrsfläche ausgewiesen wird.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/8: Vorlage Nr. 339
Beratung und Beschlußfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" - westlicher Bereich -
1. Zustimmungsbeschluß
2. Beschluß über die Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG
3. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen:
Der Stadtrat stimmt der 2. Änderung des Bebauungsplanes in der vorgelegten Form zu.
Die Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
Das Planungsbüro Dr. Imlau wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Ratsmitglied Schwind (CDU) hat sich an der Beratung und Beschlußfassung nicht beteiligt und den Sitzungstisch verlassen.
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