15 -
Punkt 11/3: Vorlage Nr. 334
Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen im Industriegebiet "Alter Galgen"
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt die Erhebung von Vorausleistungen im Industriegebiet "Alter Galgen" gern. § 10 der Erschließungsbeitragssatzung.
Der Vorausleistungsbetrag wird auf 7,-- DM festgesetzt.
Punkt 11/4: Vorlage Nr. 335, Anlage Nr. 4
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld I" im Bereich des Grundstückes Flur 37, Parzelle 76
1. Ratsmitglied Widner (SPD) stellt klar, daß seine Fraktion der Vorlage nur zustimme, wenn die überbaubare Fläche - wie in der Vorlage in der Begründung zum Ausdruck gebracht wird - insgesamt nicht größer wird. Dies wird von Bürgermeister Mangels bestätigt.
^ 2. Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes Flur 37, Parzelle 76 bezüglich der Ausweisung der überbaubaren Fläche zu ändern.
#
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 336, Anlage Nr. 5
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Wagnerstraße im Stadtteil Eigendorf
1. Ratsmitglied Lorenz (FWG) beantragt, den Entwurf des Bebauungsplanes so zu ändern, daß für die Flurstücke 176 bis 189 die vorgesehene Grundstückstiefe (35 m) auf 50 m vergrößert wird. Ratsmitglied Lorenz begründet seinen Antrag mit dem Hinweis, bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im dortigen Bereich könnten die Betriebsstätten in den hinteren Bereich verlagert werden und würden in einer größeren Entfernung zur Wohnbebauung stehen.
Über den Sachverhalt wird kontrovers diskutiert.
Bürgermeister Mangels weist darauf hin, daß in einem Mischgebiet nicht notwendigerweise Gewerbebetriebe errichtet werden. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, daß eine größere Grundstückstiefe ausgenutzt würde, um mehrere Wohnhäuser auf einem Grundstück zu errichten. Dem wird entgegengehalten, man könne im Bebauungsplan festschreiben, daß auf jedem Grundstück nur ein Wohnhaus errichtet werden dürfe.
Schließlich wird auch darauf hingewiesen, daß eine Verlängerung der Grundstückstiefe zu Schwierigkeiten im Umlegungsverfahren führen würde.
Über den Antrag von Ratsmitglied Lorenz, die Tiefe der Grundstücke 176 bis 189 auf 50 m auszudehnen und gleichzeitig festzuschreiben, daß nur ein Gebäude auf jedem Grundstück errichtet werden darf, wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Anschließend läßt Bürgermeister Mangels über den so ergänzten Inhalt der Vorlage Nr. 336 abstimmen.
Die Vorlage Nr. 336 wird bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen.
Es wird festgestellt, daß bei der Abstimmung über den Antrag von Ratsmitglied
- 16 -

