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Punkt 11/2: Vorlage Nr. 333
Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von Erschließungsanlagen im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt und Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Rahmen der Kostenspaltung
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschließt der Stadtrat die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Bezeichnung Tag der Ver-
kehrsübergabe
Am Himmelfeld einschl. Seitenwege
Brackleystraße
Sonnenring
Venusstraße
Mondring einschl. Seitenwege
Marsstraße
Jupiterstraße
Saturnstraße
Parz. 1, 26/2, 71, 103, 114/3
Parz. 83
Parz. 114/2
Parz. 20
Parz. 161, 168,
169, 175, 205, 257
Parz. 246, 249, 253
Parz. 238, 244
Parz. 229
01.11.1982
Diese Erschließungsanlagen bilden ein Erschließungsgebiet im Sinne des § 130 Abs. 2 BBauG in der z. Zt. geltenden Fassung.
Die Widmung bezieht sich auf die Fahrbahn und die Straßenbeleuchtung.
Gleichzeitig wird beschlossen, die Fahrbahn und Straßenbeleuchtung der v.g.
Straßen im Rahmen der Kostenspaltung abzurechnen.
Ratsmitglied Roßbach hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) stellt die Frage, ob es nicht möglich sei, im Dezember keine Beitragsbescheide für Erschließungs- und Ausbaubeiträge mehr zu erlassen(Vorweihnachtszeit).
Bürgermeister Mangels erklärt, die Verwaltung beabsichtige, (wie in den Vorjahren) nach dem 15.12.1982 keine Beitragsbescheide mehr zu versenden. Er verweist darauf, daß die Verwaltung gehalten ist, in den Haushaltsplänen veranschlagte Einnahmen auch möglichst zu realisieren. Aus diesem Grunde dürfe man die "Vorweihnachtszeit" zeitlich nicht zu sehr ausdehnen. Im übrigen sei dies eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung.
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